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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine Ausnahmen duldet.
Perustelut
Im Grundgesetz wird die Religionsfreiheit garantiert. Dieses Grundrecht wird durch die Regeln des Koran unterwandert, indem z. B. Beschneidungen bei Neugeborenen vorgenommen werden und von unserem Staat offiziell geduldet werden. Die Beschneidungen bei Neugeborenen ist eine vorsätzliche Körperverletzung, die unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
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Vetoomus alkoi:
02.09.2017
Vetoomus päättyy:
15.11.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.1.2019Pet 4-18-07-10000-045870 Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine
Ausnahmen dulden solle.
Zur Begründung des Anliegens wird insbesondere vorgetragen, dass die im
Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit durch die Regeln des Korans „unterwandert“
werde, wenn Beschneidungen von Neugeborenen aus religiösen Gründen zugelassen
würden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 141 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 56... enemmän
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