Alueella: Saksa

Grundgesetz - Recht auf körperliche Unversehrtheit

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Tukeva 124 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine Ausnahmen duldet.

Perustelut

Im Grundgesetz wird die Religionsfreiheit garantiert. Dieses Grundrecht wird durch die Regeln des Koran unterwandert, indem z. B. Beschneidungen bei Neugeborenen vorgenommen werden und von unserem Staat offiziell geduldet werden. Die Beschneidungen bei Neugeborenen ist eine vorsätzliche Körperverletzung, die unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-10000-045870 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine
    Ausnahmen dulden solle.

    Zur Begründung des Anliegens wird insbesondere vorgetragen, dass die im
    Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit durch die Regeln des Korans „unterwandert“
    werde, wenn Beschneidungen von Neugeborenen aus religiösen Gründen zugelassen
    würden.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 141 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 56... enemmän

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