Grundgesetz - Recht auf körperliche Unversehrtheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Unterstützende 124 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

124 Unterstützende 124 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine Ausnahmen duldet.

Begründung

Im Grundgesetz wird die Religionsfreiheit garantiert. Dieses Grundrecht wird durch die Regeln des Koran unterwandert, indem z. B. Beschneidungen bei Neugeborenen vorgenommen werden und von unserem Staat offiziell geduldet werden. Die Beschneidungen bei Neugeborenen ist eine vorsätzliche Körperverletzung, die unser Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-10000-045870 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit keine
    Ausnahmen dulden solle.

    Zur Begründung des Anliegens wird insbesondere vorgetragen, dass die im
    Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit durch die Regeln des Korans „unterwandert“
    werde, wenn Beschneidungen von Neugeborenen aus religiösen Gründen zugelassen
    würden.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 141 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 56... weiter

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