Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Jedes Jahr werden zufällig bzw. willkürlich 1 % der Bevölkerung ausgewählt und unter Androhung von Geldstrafen aufgefordert, je nach Haushaltsgröße bis zu 4 Mal innerhalb von 5 Jahren hunderte Seiten von Fragebögen auszufüllen, was mehrere Stunden Arbeitsaufwand bedeuten kann. Rechtsgrundlage dafür sind das Mikrozensusgesetz und das Bundesstatistikgesetz.
Das steht meiner Meinung nach im Widerspruch zum Grundgesetz Artikel 12, Absatz 2: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“
Ich fordere, das Mikrozensusgesetz, § 13 Auskunftspflicht dahingehend zu ändern, daß die Teilnahme am Mikrozensus generell freiwillig ist.
Begründung
Das Grundgesetz ist das oberste Gesetz, dem jegliche Gesetzgebung entsprechen muß. Das ist Grundbedingung für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung.