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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Zeiten von Sonderurlaub finanziell rentenwirksam sind.
Perustelut
Wenn Menschen sich z. B. auf Freizeiten ehrenamtlich engagieren, können sie dafür einige Tage Sonderurlaub beantragen. Dabei werden Bezüge ohne Rentenbeiträge u. a. weitergezahlt = es entsteht für das ehrenamtliche Engagement ein Verlust bei den späteren Rentenzahlungen. Dies sollte geändert werden.
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Vetoomus alkoi:
28.08.2017
Vetoomus päättyy:
04.10.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.3.2019Pet 3-18-11-821-045691 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass Zeiten des Sonderurlaubs, in denen einer
ehrenamtlichen Tätigkeit nachgegangen wird, rentensteigernd berücksichtigt werden.
Die Petentin führt im Wesentlichen aus, dass für das ehrenamtliche Engagement auf
Freizeiten Sonderurlaub beantragt werden könne. Dabei würden zwar die Bezüge
weitergezahlt, Rentenbeiträge würden jedoch nicht abgeführt. Im Ergebnis entstünde
durch das ehrenamtliche Engagement ein Verlust... enemmän
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