Grundsteuer - Änderung der Zahlungsweise der Grundbesitzabgaben in Städten (Änderung des GrStG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der Zahlungsweise der Grundbesitzabgaben in den Städten aufgrund überproportional gestiegener Grundbesitzabgaben in vielen Städten gefordert.

Begründung

Aufgrund der in den letzten Jahren überproportional gestiegenen Grundbesitzabgaben in vielen Städten sind Bürger vermehrt nicht mehr in der Lage, ihre Grundbesitzabgaben einmalig oder als Raten über vier Quartale zu zahlen und haben aus diesem Grunde den verständlichen Wunsch, Ihre Abgaben kosten-neutral monatlich zu leisten. Einige Städte, zum Beispiel die Stadt Kamen, bieten diese Möglichkeit Ihren Bürgern an. Hier können die Grundbesitzabgaben auf Wunsch auch monatlich entrichtet werden. Die Umstellung ist freiwillig und wird nur auf Antrag vorgenommen. Die Zustimmung zur monatlichen Zahlungsweise durch die Stadt Kamen setzt voraus, dass eine Abbuchungsermächtigung erteilt wird und der zu zahlende Betrag monatlich mindestens 50 Euro beträgt. Andere Städte, wie zum Beispiel Gelsenkirchen, lehnen dies strikt ab, da sie aufgrund § 28 des Grundsteuergesetzes keinerlei rechtliche Möglichkeit dazu sehen. Man fragt sich, welche Städte sich modern und bürgerfreundlich verhalten. Oder ist die Zahlungsweise in Kamen gar rechtswidrig? Ich beantrage die Änderung der Situation durch Änderung des Grundsteuergesetzes, da sonst innerhalb Deutschlands der Gleichbehandlungsgrundsatz für die Bürger nicht vollzogen wird bzw. möglichst einheitliche Lebensverhältnisse in Deutschland nicht erreicht werden.

Link zur Petition

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