Rajon : Gjermania

Grundsteuer - Änderung des § 15 Grundsteuergesetz

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2016
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Grundsteuergesetz in § 15 um einen 3. Abschnitt ergänzt wird. Für unbebaute (Bau)grundstücke soll die Steuermeßzahl nach drei Jahren ab Ausweisung als (Bau-)Grundstück von 3,5 vom Tausend auf 15 vom Tausend angehoben werden.

arsye

Unbebaute Baugrundstücke sind ein beliebtes Spekulationsobjekt. Anstatt zu bauen, bleiben die Grundstücke oft über Jahrzehnte unbebaut. Damit werden die Anlieger, aber auch die Allgemeinheit massiv geschädigt. So werden die Straßen und die Kanalisation nicht im berechneten Umfang benutzt. An anderen Stellen der Gemeinde muss verdichteter gebaut werden. Naturflächen werden für neue Baugebiete geopfert, obwohl eigentlich genügend bebaubare Flächen ausgewiesen wurden. Zudem trifft eine Erhöhung des Hebesatzes alle Mitbürger, wohingegen unbebaute Grundstücke vor allem Wohlhabende "horten". Anstatt die Besserverdienenden durch höhere Einkommenssteuern weiter zu belasten und damit eine leistungsfeindliche Umverteilung von Vermögen vorzunehmen, sind die Effekte einer Erhöhung der Grundsteuer auf unbebaute Baugrundstücke durchweg positiv. Denn oft werden unbebaute Grundstücke auch von Rentnern vorgehalten und aus Gründen wie Demenz oder "als Vermächtnis an die Enkel" nicht bebaut. Anstatt "arme" Rentner, die sich gerade so die Grundsteuer für ihr Einfamilienhaus leisten können durch eine Erhöhung des Hebesatzes zu belasten, sollte lieber die Grundsteuer bei gehorteten Baugrundstücken angehoben werden. Denn dies trifft eher die Reichen und die, die ihr Vermögen offenbar wirklich nicht brauchen. Zudem können so die Immobilienpreise im Zaum gehalten werden.

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lajm

  • Pet 2-18-08-6117-028050



    Grundsteuer



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, dass das Grundsteuergesetz in § 15 um einen

    Abschnitt ergänzt wird, um die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke anheben

    zu können.

    Im Einzelnen soll die genannte Vorschrift um einen dritten Abschnitt ergänzt werden,

    wonach für unbebaute Baugrundstücke die Steuermesszahl nach drei Jahren ab

    Ausweisung als Baugrund von 3,5 vom Tausend... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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