Andragendet er rettet til:
Finanzamt und die Gemeinde Bundesverfassungsgericht
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer großer Grundstücke könnten durch die Grundsteuerreform erheblich belastet sein. Es gibt Berichte, dass für einige Grundstücksbesitzer mit kleinen Gärten die Grundsteuer im Jahr 2025 stark gestiegen ist (haus.de).
Nach der neuen Grundsteuerreform scheint es so, dass landwirtschaftliche Flächen nicht mehr als solche anerkannt werden, wenn der Grund als Baufläche eingestuft wurde. Ein Beispiel zeigt, dass ein im Hang liegendes Grundstück, für das vor 15 Jahren rund 40.000 € inklusive Abrisshaus gezahlt wurde, heute laut Bodenrichtwert auf über 300.000 € geschätzt wird. In der Vergangenheit wurde für ein solches Grundstück mit Abrisshaus eine Grundsteuer von 69 € jährlich entrichtet. Falls das alte Haus abgerissen wurde, könnte es damals als landwirtschaftliche Fläche bewertet worden sein, was zu einer niedrigeren Steuerlast von rund 28,62 € geführt hätte.
Laut Immobilienexperten könne der tatsächliche Marktwert solcher Hanglagen jedoch unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegen (cash-online.de).
Es scheint, als würde das Finanzamt Grundstücke höher bewerten, wenn auf Baugrundstücken kein Wohnhaus errichtet wurde. Der Multiplikator von 1,3, der in der Wertermittlung angewendet wird, führt dazu, dass der Bodenrichtwert von beispielsweise 315.000 € auf 409.500 € steigt. Daraus ergibt sich ein Steuermessbetrag von 409,50 €. Ohne diesen Faktor könnte die Grundsteuer bei 315 € liegen. Dies könnte von manchen als unangemessene Erhöhung wahrgenommen werden (wilcke.century21.de).
Zusätzlich erhebt die Gemeinde ihren eigenen Hebesatz, der je nach Standort unterschiedlich ausfallen kann. In einem Beispiel mit einem Hebesatz von 280 % könnte die resultierende Grundsteuer jährlich 1.146,60 € betragen. Die Berechnung ergibt sich aus 409,50 € × 2,8 = 1.146,60 €.
Begrundelse
- Eine Überprüfung des Multiplikators von 1,3 könnte sinnvoll sein, da nicht jede Person über die finanziellen Mittel verfügt, sofort zu bauen.
- Unbebaute Baugrundstücke könnten einen ökologischen Mehrwert haben. Daher könnte es fraglich sein, ob eine höhere Bewertung gerechtfertigt ist.
- In Hanglagen sind die Baukosten oft höher. Eine Berücksichtigung dieses Faktors in der Bewertung könnte wünschenswert sein.
- Eine differenzierte Betrachtung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse könnte helfen, den Marktwert realistisch einzuschätzen.
- Die Höhe des Hebesatzes der Gemeinden könnte überprüft werden, um eine faire Belastung der Eigentümer sicherzustellen.
- Eine zu hohe Steuerlast könnte die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger einschränken, was sich möglicherweise negativ auf die Wirtschaft auswirken könnte.