Region: Germany
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Härtere Haftstrafen für Kindesmissbrauch – Anpassung an internationale Standards

Petition is addressed to
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

45 signatures

43 from 30,000 for quorum in Germany Germany

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  1. Launched 16/06/2025
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Petition is addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern eine umfassende Reform des deutschen Strafrechts, insbesondere der §§ 176 ff. und § 184b StGB (sexueller Kindesmissbrauch & Besitz kinderpornografischer Inhalte), um Kinder deutlich besser zu schützen.

Konkret fordern wir:

  1. Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für schweren sexuellen Kindesmissbrauch (§ 176c StGB) von 2 Jahren auf mindestens 10 Jahre.
  2. Einführung einer Regel-Höchststrafe von 25 Jahren Haft bei schweren oder wiederholten Fällen (z. B. organisierter Missbrauch, systematische Tatverläufe).
  3. Abschaffung der Möglichkeit von Bewährungsstrafen bei allen Verurteilungen wegen Kindesmissbrauch (§§ 176 ff. StGB).
  4. Einführung eines neuen Straftatbestands „Organisierter sexueller Kindesmissbrauch“, mit einem Strafrahmen von 15 bis 30 Jahren – auch bei institutioneller Duldung oder Mitwissen.
  5. Aufhebung der Verjährung bei allen Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
  6. Rückwirkende Öffnung geschlossener Fälle, sofern systematisches Behördenversagen (z. B. Kentler-Experiment, Kirchenmissbrauch) vorliegt und das rechtsstaatlich möglich ist.
  7. Verschärfung der Strafen für Besitz und Konsum kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB):

>Mindeststrafe 2 Jahre
Freiheitsentzug – ohne Bewährung.
>Wiederholungstäter:
mindestens 5 Jahre.
>Besitz großer Mengen oder in
Tauschforen
(Darknet, Telegram etc.): 10–15 Jahre.
> Kein Unterschied mehr zwischen
„Besitz“ und „Verbreitung“ – beides
dient der Aufrechterhaltung realer
Gewaltmärkte.

Reason

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Verantwortung statt Strafmilde

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein massiver Eingriff in die körperliche, psychische und soziale Entwicklung – oft mit lebenslangen Folgen. Dennoch bleibt der juristische Umgang damit in Deutschland bis heute hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen, moralischer Verantwortung und gesellschaftlichen Erwartungen zurück.

Ziel ist nicht Rache, sondern Schutz. Das Strafrecht muss gestärkt werden – nicht aus Vergeltung, sondern zum Schutz der Schwächsten vor Wiederholungstätern, institutionellem Versagen und digitalem Missbrauch.

Die wissenschaftliche Perspektive: Missbrauch zerstört Leben
Psychologische Studien zeigen die gravierenden Langzeitfolgen sexuellen Missbrauchs:

  • Bis zu 90 % der Betroffenen entwickeln psychische Erkrankungen wie PTBS, Depressionen, Angststörungen, Dissoziation, Substanzmissbrauch, Selbstverletzung oder Suizidversuche.
  • Viele entwickeln Beziehungsunfähigkeit und Identitätsstörungen.
  • Opfer sprechen oft erst Jahrzehnte später über das Erlebte – laut einer Ulmer Studie meist nicht vor dem 30. Lebensjahr.

Fazit: Der Schaden ist dauerhaft – die Strafe darf nicht „zeitlich milde“ sein.

Strafrechtlich: Deutschland zeigt Milde, wo andere entschlossen handeln
Aktuelle Rechtslage (Stand 2025):

  • Schwerer sexueller Kindesmissbrauch (§ 176c StGB): Mindeststrafe 2 Jahre.
  • Besitz kinderpornografischen Materials (§ 184b StGB): Mindeststrafe 1 Jahr, häufig mit Bewährung.
  • Wiederholungstäter erhalten oft unter 5 Jahren Freiheitsstrafe – teils mit offenem Vollzug.

Das steht in keinem Verhältnis zur Tat – jede Tat hinterlässt ein tiefes Trauma.

USA als Beispiel: Konsequente Gesetze zum Kinderschutz
Nach dem Mord an der 9-jährigen Jessica Lunsford wurden in vielen US-Staaten mit „Jessica’s Law“ härtere Gesetze eingeführt:

  • Mindeststrafen: 15–25 Jahre ohne Bewährung.
  • Wiederholung: Lebenslange Haft, teils mit Sicherheitsverwahrung.
  • Lebenslange Registrierung als Sexualstraftäter mit Meldepflicht.
  • Kein Unterschied zwischen Konsum und Verbreitung von Kinderpornografie.
  • Verjährung oft aufgehoben oder stark verlängert.

In den USA gilt: Kinderschutz vor Täterwohl.

Deutschlands Defizite und ihre Folgen

  • Bewährungsstrafen signalisieren Verharmlosung.
  • Kein öffentliches Register für Sexualstraftäter.
  • Digitale Gewalt wird verharmlost – obwohl jede Datei dokumentierter Missbrauch ist.
  • Institutionelles Versagen bleibt oft straflos (z. B. Kirche, Kentler-Fall).

Warum härtere Strafen notwendig sind

  1. Gerechtigkeit für Opfer: Lebenslange Folgen dürfen nicht mit 2–3 Jahren Strafe beantwortet werden.
  2. Abschreckung: Höhere Strafen wirken präventiv – besonders im digitalen Raum.
  3. Gesellschaftliches Signal: Kinder sind kein Objekt. Wer sie ausnutzt, wird streng bestraft.
  4. Staatliche Pflicht: Kinder stehen unter besonderem Schutz (Art. 1 & 2 GG).
  5. Digitale Realität: Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist kein „opferloses Delikt“, sondern verlängert das Trauma.

Härtere Strafen sind keine populistische Forderung, sondern ein rechtsstaatlicher Imperativ, gestützt auf Wissenschaft, internationale Vorbilder und den moralischen Konsens in der Bevölkerung.

Deutschland muss zeigen:

  • Kinderschutz ist nicht verhandelbar.
  • Täter müssen mit klaren, harten Konsequenzen rechnen – nicht mit Milde

Quellen:
1 Hillberg, T., Hamilton-Giachritsis, C., & Dixon, L. (2011). Review of meta-analyses on child sexual abuse. In: Trauma, Violence, & Abuse, 12(1), 38–49. DOI: 10.1177/1524838010386812
2 Briere, J., & Elliott, D. M. (2003). Prevalence and psychological sequelae of self-reported childhood sexual abuse in a general population sample of men and women. In: Child Abuse & Neglect, 27(10), 1205–1222. DOI: 10.1016/S0145-2134(03)00118-1
3 Universität Ulm (2016). Missbrauch in der Familie – Aufdeckungswege und Folgen. Studie im Auftrag der Kinderschutz-Zentren.Quelle: www.uni-ulm.de

Thank you for your support, Julia Michalsky , Neuss
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Petition details

Petition started: 06/16/2025
Collection ends: 12/15/2025
Region: Germany
Topic: Family

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