32 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge das Unternehmensstrafrecht dahingehend ausgestalten, dass auch Manager und leitende Angestellte im Falle einer festgestellten (Unternehmens-) Straftat zumindest mit dem Teil ihres Vermögens haften, das sie in dem betreffenden Unternehmen persönlich erwirtschaftet haben.
Begründung
Es sind nicht Unternehmen, die strafrechtlich agieren, es sind die handelnden Manager, die strafrechtlich agieren. Von daher kann es nicht sein, dass nur die Unternehmen selber, schlussendlich deren Besitzer/Aktionäre, für etwaiges strafrechtliches Fehlverhalten eines Unternehmens haftbar gemacht bzw. sanktioniert werden. Hier sollten auch die agierenden Personen, Manager und leitende Angestellten, entsprechend herangezogen und sanktioniert werden. Warum können sich Manager freikaufen. Warum zahlt das Unternehmen und damit auch der (Klein-) Aktionär die Freikaufsumme? Wie heißt es so schön im Volksmund: 'Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.' Gleichheit und Transparenz: Fehlanzeige.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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Petition gestartet:
21.05.2020
Petition endet:
26.06.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.