32 Firme
La petizione è conclusa
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge das Unternehmensstrafrecht dahingehend ausgestalten, dass auch Manager und leitende Angestellte im Falle einer festgestellten (Unternehmens-) Straftat zumindest mit dem Teil ihres Vermögens haften, das sie in dem betreffenden Unternehmen persönlich erwirtschaftet haben.
Motivazioni:
Es sind nicht Unternehmen, die strafrechtlich agieren, es sind die handelnden Manager, die strafrechtlich agieren. Von daher kann es nicht sein, dass nur die Unternehmen selber, schlussendlich deren Besitzer/Aktionäre, für etwaiges strafrechtliches Fehlverhalten eines Unternehmens haftbar gemacht bzw. sanktioniert werden. Hier sollten auch die agierenden Personen, Manager und leitende Angestellten, entsprechend herangezogen und sanktioniert werden. Warum können sich Manager freikaufen. Warum zahlt das Unternehmen und damit auch der (Klein-) Aktionär die Freikaufsumme? Wie heißt es so schön im Volksmund: 'Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.' Gleichheit und Transparenz: Fehlanzeige.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
21/05/2020
La petizione termina:
26/06/2020
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.