Bölge : Almanya
 

Haftung von Managern/leitenden Angestellten im Falle einer festgestellten (Unternehmens-)Straftat

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2020
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Der Deutsche Bundestag möge das Unternehmensstrafrecht dahingehend ausgestalten, dass auch Manager und leitende Angestellte im Falle einer festgestellten (Unternehmens-) Straftat zumindest mit dem Teil ihres Vermögens haften, das sie in dem betreffenden Unternehmen persönlich erwirtschaftet haben.

Gerekçe

Es sind nicht Unternehmen, die strafrechtlich agieren, es sind die handelnden Manager, die strafrechtlich agieren. Von daher kann es nicht sein, dass nur die Unternehmen selber, schlussendlich deren Besitzer/Aktionäre, für etwaiges strafrechtliches Fehlverhalten eines Unternehmens haftbar gemacht bzw. sanktioniert werden. Hier sollten auch die agierenden Personen, Manager und leitende Angestellten, entsprechend herangezogen und sanktioniert werden. Warum können sich Manager freikaufen. Warum zahlt das Unternehmen und damit auch der (Klein-) Aktionär die Freikaufsumme? Wie heißt es so schön im Volksmund: 'Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.' Gleichheit und Transparenz: Fehlanzeige.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 20.05.2020
Koleksiyon sona eriyor: 25.06.2020
Bölge : Almanya
Konu:  

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