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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Erlaubnis die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in zu führen, in der Zukunft von gesicherten Ausbildungsstandards abhängt.
Selgitus
Bisher wird jeder, der die Bezeichnung Heilpraktiker/in trägt vorher durch ein zuständiges Gesundheitsamt dahin gehend geprüft, ob die Person eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Ist die Prüfung bestanden ist davon auszugehen, dass die betreffende Person gewissenhaft ihrer Berufung nachgeht.Die aktuelle Kritik an Heilpraktikern hinsichtlich einzelner Personen, die man der sog. Scharlatanerie zuordnet, geben jedoch kein wirkliches Abbild der Berufsgruppe an sich. Jüngste Fälle, bei denen Heilpraktiker ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, sollten nicht stellvertretend für alle als Argument angebracht werden, Heilpraktiker weiter in ihren Aufgabenfeldern zu beschneiden. Krebspatienten müssen stets sorgfältig aufgeklärt werden, der Heilpraktiker muss hier besondere Vorsicht walten lassen. Es soll jedoch sachlich diskutiert und erforscht werden, in wie vielen Fällen auch die schulmedizinischen Methoden Krebspatienten gelegentlich frühzeitig zum Tode führen. In meiner langjährigen medizinischen Arbeit konnte ich dies mehrere Male beobachten. Es scheint an dieser Stelle von großem Interesse der Kassenärztlichen Vereinigung zu sein, Heilpraktiker weiter vom hart umkämpften Gesundheitsmarkt zu drängen. Sie leisten nämlich zunehmend das, was die klassische Schulmedizin nicht immer abdecken kann. Ein gesicherter Ausbildungsstandard dürfte das Problem eher angehen.
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Petitsioon algas:
10.07.2017
Petitsioon lõpeb:
17.08.2017
Piirkond :
Saksamaa
teema:
uudised
-
Petitionsausschuss
Pet 2-18-15-2123-044054
30827 Garbsen
Heilberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material
zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Erlaubnis die Berufsbezeichnung
Heilpraktiker/in zu führen in der Zukunft von gesicherten Ausbildungsstandards
abhängt.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, dass Ausbildungsstandards besser als bisher
gewährleisten würden, dass die Berufsangehörigen ihren Sorgfaltspflichten
nachkommen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition... Edasi