Hilfe für Menschen mit Behinderung - Regelungen zum Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Das Gesetz für den Kündigungsschutz für behinderte Menschen hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen und im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu bringen. Alternativ: Den gesetzlichen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer für Behinderte um zwei Monate zu verlängern und d. besonderen Kündigungsschutz abzuschaffen. Finanzielle Förderung für Arbeitgeber bleibt. Vorteil: Behinderte bleiben auf den 1. Arbeitsmarkt

Begründung

Behinderte möchten auf den 1. Arbeitsmarkt und an der Gestaltung des Staates durch Zahlung von Steuern und Sozialabgaben mitwirken. Sie möchten für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen, unabhängig von staatlicher Unterstützung sein. Vorteil für den Staat: mehr Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, keine Zahlungen von Sozialgeld. Die Arbeitslosenstatistik für Behinderte würde so nicht in die Höhe getrieben. Nicht die Behinderung, sondern der besondere Kündigungsschutz ist ein Hindernis für AG, Behinderte einzustellen (lt. Aussage privater Arbeitsvermittler). Jede Behinderung ist individuell zu beurteilen.Behinderte sollen das Recht bekommen, auf ihren Behindertenstatus verzichten zu dürfen. Falls Zusatzurlaub gewährt wird, muß der AG vom Staat entschädigt werden. Viele Behinderte sind auch bereit, auf diesen Zusatzurlaub zu verzichten; ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist ihnen wichtiger. Dem Arbeitskräftemangel könnte insoweit entgegengetreten werdden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-19-11-2171-008103 Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin fordert eine Änderung des Kündigungsschutzes für Menschen mit
    Behinderungen.

    Die Petentin führt zur Begründung im Wesentlichen aus, dass Menschen mit
    Behinderungen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein wollten, um ihren
    Lebensunterhalt zu verdienen. Ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten
    Arbeitsmarkt werde aber durch die bestehenden Regelungen der
    Kündigungsschutzgesetze erschwert, der Arbeitgeber daran hindere, Menschen mit
    Behinderungen einzustellen. Der Kündigungsschutz... weiter

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