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De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesgesetz beschließen, welches die finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose regelt. Ferner soll das Gesetz die Voraussetzungen für die Hilfen festlegen. Dabei sollen die Hilfen einkommensunabhängig und unabhängig davon, ob jemand bedürftig ist, gewährt werden.
Reden
Derzeit sind die Hilfen für Blinde und Gehörlose größtenteils nach Landesrecht geregelt. Dies hat zur Folge, dass keine einheitlichen Regelungen bestehen, auch wenn subsidiär die Blindenhilfe im SGB XII bundesrechtlich geregelt ist. Die Blindenhilfe wird jedoch nur bei Bedürftigkeit gewährt.Die landesrechtlichen Regelungen haben ferner den Nachteil, dass jedes Bundesland eigene Voraussetzungen definieren kann. Auch die Höhe der Hilfen können somit geregelt werden.Dies führte in den letzten Jahren z. B. in Niedersachsen zu Streitigkeiten und Protesten, da zunächst das Blindengeld erst gekürzt und 2005 vollständig abgeschafft worden ist. Zwei Jahre später ist das Blindengeld in zwei Stufen wieder eingeführt worden. Dies hat, verständlicherweise, unter den Hilfesuchenden großen Unmut hervorgerufen. Eine Demonstration fand in Hannover statt.Durch eine bundesrechtliche Regelung ließen sich solche Situationen vermeiden. Den Hilfesuchenden wäre besser geholfen, als wenn jedes Bundesland seine eigenen Gesetze verabschiedet.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
09-09-2016
De petitie eindigt:
30-05-2017
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 3-18-11-2171-035961 Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesgesetz beschließen, welches die
finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose regelt. Ferner soll das
Gesetz die Voraussetzungen für die Hilfen festlegen. Dabei sollen die Hilfen
einkommensunabhängig und unabhängig davon, ob jemand bedürftig ist, gewährt
werden.
Der Petent führt insbesondere aus, dass derzeit die Hilfen für Blinde und Gehörlose
größtenteils nach Landesrecht geregelt seien. Dies habe zur Folge, dass keine
einheitlichen Regelungen... verder
Discussie
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