Hilfe für Menschen mit Behinderung - Schaffung eines Bundesgesetzes zur Regelung der finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
67 Unterstützende 67 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

67 Unterstützende 67 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesgesetz beschließen, welches die finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose regelt. Ferner soll das Gesetz die Voraussetzungen für die Hilfen festlegen. Dabei sollen die Hilfen einkommensunabhängig und unabhängig davon, ob jemand bedürftig ist, gewährt werden.

Begründung

Derzeit sind die Hilfen für Blinde und Gehörlose größtenteils nach Landesrecht geregelt. Dies hat zur Folge, dass keine einheitlichen Regelungen bestehen, auch wenn subsidiär die Blindenhilfe im SGB XII bundesrechtlich geregelt ist. Die Blindenhilfe wird jedoch nur bei Bedürftigkeit gewährt.Die landesrechtlichen Regelungen haben ferner den Nachteil, dass jedes Bundesland eigene Voraussetzungen definieren kann. Auch die Höhe der Hilfen können somit geregelt werden.Dies führte in den letzten Jahren z. B. in Niedersachsen zu Streitigkeiten und Protesten, da zunächst das Blindengeld erst gekürzt und 2005 vollständig abgeschafft worden ist. Zwei Jahre später ist das Blindengeld in zwei Stufen wieder eingeführt worden. Dies hat, verständlicherweise, unter den Hilfesuchenden großen Unmut hervorgerufen. Eine Demonstration fand in Hannover statt.Durch eine bundesrechtliche Regelung ließen sich solche Situationen vermeiden. Den Hilfesuchenden wäre besser geholfen, als wenn jedes Bundesland seine eigenen Gesetze verabschiedet.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2171-035961 Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesgesetz beschließen, welches die
    finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose regelt. Ferner soll das
    Gesetz die Voraussetzungen für die Hilfen festlegen. Dabei sollen die Hilfen
    einkommensunabhängig und unabhängig davon, ob jemand bedürftig ist, gewährt
    werden.

    Der Petent führt insbesondere aus, dass derzeit die Hilfen für Blinde und Gehörlose
    größtenteils nach Landesrecht geregelt seien. Dies habe zur Folge, dass keine
    einheitlichen Regelungen... weiter

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