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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei entzündlichen rheumatischen Erkrankungen die medizinische Fußpflege in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Perustelut
Sowohl die rheumatische Arthritis als auch die Psoriasis-Arthritis sind Autoimmunkrankheiten, die bis dato noch nicht heilbar sind.In vielen Fällen sind die diversen Fingergelenke, Handgelenke sowie Zehen- und Fußgelenke von schmerzhaften Entzündungen der Gelenkinnenhäute und Deformationen betroffen. Gerade wenn die Daumen- und Zeigefingergelenke betroffen sind, können die an entzündlichen rheumatischen Erkrankungen Leidenden die Fußpflege nicht mehr selbständig durchführen und sind gezwungen, diese regelmäßig (ein mal monatlich) als private Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und selbst zu bezahlen.Bei Diabetikern gehört die medizinische Fußpflege zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.Den an entzündlichen rheumatischen Erkrankungen Leidenden wird dieses bisher verweigert, obwohl sie nicht in der Lage sind, diese selbständig durchzuführen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
17.12.2018
Vetoomus päättyy:
14.02.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 13.6.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan