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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bei entzündlichen rheumatischen Erkrankungen die medizinische Fußpflege in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Gerekçe
Sowohl die rheumatische Arthritis als auch die Psoriasis-Arthritis sind Autoimmunkrankheiten, die bis dato noch nicht heilbar sind.In vielen Fällen sind die diversen Fingergelenke, Handgelenke sowie Zehen- und Fußgelenke von schmerzhaften Entzündungen der Gelenkinnenhäute und Deformationen betroffen. Gerade wenn die Daumen- und Zeigefingergelenke betroffen sind, können die an entzündlichen rheumatischen Erkrankungen Leidenden die Fußpflege nicht mehr selbständig durchführen und sind gezwungen, diese regelmäßig (ein mal monatlich) als private Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und selbst zu bezahlen.Bei Diabetikern gehört die medizinische Fußpflege zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.Den an entzündlichen rheumatischen Erkrankungen Leidenden wird dieses bisher verweigert, obwohl sie nicht in der Lage sind, diese selbständig durchzuführen.
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
17.12.2018
Dilekçe biter:
14.02.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.