Tierschutz

Hunde brauchen Schutz – ihre Trainer auch! Hundetrainer fordern einheitliche Umsetzung der Erlaubnis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesministerien
13.560 Unterstützende 13.104 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

13.560 Unterstützende 13.104 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Durch die Neuerung im Tierschutzgesetz vom 13.07.2013 ist seit dem 01.08.2014 eine Erlaubnispflicht für Hundetrainer in Kraft getreten. Zur weiteren Ausübung seines Berufes muss derjenige, der gewerbsmäßig Hunde ausbildet, die Ausbildung durch den Tierhalter anleitet oder als Verhaltenstherapeut für verhaltensauffällige Hunde tätig wird, eine behördliche Genehmigung vorweisen. Der Nachweis für das „Mindestmaß an Sachkunde“ wurde von den Hundetrainern zunächst begrüßt. Einer gemeinsamen Basis im Sinne des Tierschutzes sollte die Tür geöffnet werden! Doch es kam anders: Die Verantwortung zur Umsetzung des Beschlusses, der diese gemeinsame Basis schaffen sollte, wurde vom Bundesministerium in die Zuständigkeit der zahlreichen Landkreise zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben. Eine Öffnung zahlreicher Türen mit zahlreichen Wegen zur Erlangung der behördlichen Erlaubnis ist die Folge. Dies gipfelt zurzeit in chaotischen Prüfungs- und Beurteilungskriterien. Folgen: Ratlosigkeit und Verwirrung bei Trainern, Ämtern, Hundehaltern. Viele der Hundeschulen, die Zeit, Leidenschaft und Engagement in ihre Arbeit mit Vier- und Zweibeinern investieren, stehen vor dem beruflichen Aus. Durch die uneinheitliche Vorgehensweise ergeben sich unter anderem folgende, nicht hinzunehmende Sachverhalte: Aktuelle Probleme 1. deutliche Überschreitung des geforderten „Mindestmaßes an Sachkunde im Sinne des Tierschutzes“ - nicht tierschutzbezogene Prüfungsinhalte (z.B. „Hat der Hund einen Blinddarm?“) und -anforderungen, diese sind u.a. erheblich abhängig von der individuellen Auslegung des Prüfers 2. mehrjährige, kostenintensive Ausbildungen an renommierten Ausbildungsstätten werden je nach Landkreis/Bundesland mal anerkannt, mal nicht. So kann es bspw. passieren, dass der eine Hundetrainer eine Anerkennung der Sachkunde bekommt, in der 25km entfernten Nachbargemeinde mit derselben Qualifikation jedoch abgelehnt werden würde 3. Die Kosten für die Erlangung des Sachkundenachweises durch eine Prüfung schwanken je nach Landkreis zwischen ca. 60-1500€. Eine Absolvierung wird hier trotz fehlender Rechtsverordnung und oft nicht vorhandener Prüfungsordnung von den Trainern erwartet. 4. eine endgültige Berechnung der Kosten erfolgt erst nach der Vergabe des Sachkundenachweises 5. die Inhalte der behördlich empfohlenen Literatur sind in Teilen bereits überholt oder schlichtweg falsch 6. es gibt keinen Bestandsschutz für Hundeschulen, die langjährig, teils schon über Jahrzehnte, ERFOLGREICH und UNBEANSTANDET arbeiten und sich kontinuierlich auch fortbilden 7. Amtliche Verfügungen zur Untersagung der Tätigkeit als Hundetrainer trotz fehlender Rechtsgrundlage mit Ankündigung von (Ordnungs-)Strafen bei Zuwiderhandlung (bis zu 25.000€) = bedrohte Existenzen + Arbeitslosigkeit. 8. Schaffung des „gläsernen Hundebesitzers“: im Rahmen von Auflagen werden Trainer gezwungen, trotz datenschutzrechtlicher Bedenken, Angaben dem zuständigen Veterinäramt zugänglich zu machen: Persönl. Daten des Halters und Hundes (Alter, Chipnummer, etc.), Grund des Hundeschulbesuches, Verlaufsdokumentation des Trainings (Methodik etc.) 9. Trainer in Hundevereinen bleiben von diesem Vorgehen bisher unberührt. Sie sind NICHT verpflichtet Sachkunde im Sinne des Paragraphen 11 Abs. 1 Nr. 8f zum Schutz des Hundes nachzuweisen.

Begründung

Resultierend daraus fordern wir folgende Korrekturen/Novellierungen für die Überprüfung eines Mindestmaßes an Sachkunde nach § 11, Abs.1 Nr. 8f TSchG, damit es seinem URSPRÜNGLICHEN ZWECK, dem Schutz des Hundes, dienen kann:

Die Forderungen im Einzelnen o sofortiger Stopp der willkürlichen Umsetzung, aufgrund fehlender Rechtsgrundlage, fehlender Durchführungsverordnung, sowie einem Mangel an fachlich kompetenten Prüfern o Anerkennung bereits individuell vorhandener Sachkunde in Form von Einzelfallprüfungen o Zukünftige Erlaubniserteilung (insbesondere im Hinblick auf Neugründungen) erst nach Erfüllung nachstehender Forderungen: 1. Erarbeitung einer angemessenen Definition des „Mindestmaßes an Sachkunde im Sinne des Tierschutzgesetzes“ zum tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund. Als Grundlage für einen bundeseinheitlichen Leitfaden für die Erlaubniserteilung 2. Beteiligung einer Interessenvertretung der freien u. organisierten Hundetrainer, um so in Zukunft eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes durch alle Trainer zu ermöglichen. 3. Anerkennung sämtlicher bestehender Ausbildungsinstitute (auch verbandsunabhängig) und deren Abschlüsse, u.U. nach Prüfung zuvor vereinbarter Kriterien, angepasst an den o.g. Leitfaden 4. Wahrung des Bestandsschutzes für bestehende Hundeschulen 5. Errichtung einer bundesweit annähernd einheitlichen Gebührenordnung nach einem angemessenen Kostendeckung-Prinzip. 6. Prüfung/Abschaffung fragwürdiger, datenschutzrelevanter, unnötiger Auflagen 7. Alle Hunde sollten, unabhängig vom Trainingsort, Anspruch auf tierschutzgerechten Umgang haben

Die ca. 3000 Hundetrainer sind deutschlandweit für zahlreiche Hundebesitzer und deren Familien zu einem nicht wegzudenkenden Bestandteil des Alltags geworden. • Das "Familienmitglied" Hund, • der " Problemfall" Hund, • der "Sport- und Freizeitpartner" Hund, • der "Arbeitskollege" Hund findet mit seinem Besitzer in der Hundeschule eine Anlaufstelle für Unterstützung, Austausch, Sport, Bindungsaufbau, Spaß, Bewegung, Freizeit und kreatives Zusammensein. Dabei geht es um die primäre Zielsetzung, dem "Gefährten" Hund in der Beziehung zu "seinem" Menschen einen möglichst artgerechten, erfüllten Alltag zu ermöglichen. Die meisten Hundetrainer vertreten und bieten bereits vielfältige, tierschutzkonforme Erziehungsstile und -methoden, so dass es jedem Hund-Mensch-Team ermöglicht wird, die individuell passende Hundeschule zu finden. Durch die bereits genannten Umstände sind viele Hundetrainer jedoch nicht mehr in der Lage ihren Beruf weiter auszuüben oder langfristig wirtschaftlich planen zu können. Sie bangen um ihre Existenz. Die Variantenvielfalt und Individualität, die Mensch und Hund bisher auf dem Markt geboten wird, ist geprägt durch VIELE, erleidet jedoch durch die willkürliche Umsetzung zahlreicher Behörden empfindliche Beschneidungen und begünstigt den Weg zur Monopolisierung durch WENIGE! Die Hundetrainer wollen weiter transparent und tierschutzkonform mit und für den Hund und seinen Halter arbeiten, sie beraten, fördern und fordern und im Alltag begleiten!

Unterstützen auch Sie dieses gemeinsame Ziel von professionellen Hundetrainern, der AG Hundetrainer-Sachkunde, engagierten Hundehaltern und interessierten Mitbürgern!

Für nähere Information besuchen Sie gerne https://www.sachkunde-hundetrainer.de oder die Facebookseite „Tierschutzgesetz §11 Abs. 1 Ziffer 8f“ unter https://www.facebook.com/hundetrainersachkunde. Neben ausführlichen und aktuellen Informationen für alle Interessierten und Unterstützer, finden dort auch betroffene Hundetrainer weitere Anlaufstellen, um selbst Unterstützung zu bekommen und/oder Unterstützung zu leisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Nach Ende der Petition wird diese nun mit über 13.000 gesammelten Stimmen bei den Landtagen in Deutschland eingereicht.
    Weitere Informationen folgen hierzu in Kürze!
    Vielen Dank für eure Unterstützung und jede einzelne Stimme!

    Mit herzlichen Grüßen

    Annika Spiegel

Zum Bestandsschutz und der Sorge, dass dadurch . nicht die schwarzen Schafen aussortiert werden. Je nachdem, wo das schwarze Schaf wohnt, wird es sowieso nicht aussortiert, weil es einfach durchgewunken wird, aber sehr viele weiße Schafe bleiben auf der Strecke. Wenn jemand 20 Jahre lang unbeanstandet gearbeitet hat, warum sollte er dann unter dem generellen Verdacht stehen, dass etwas tierschutzwidrig abläuft? Hundehalter können sehr einfach schwarze Schafe dem Veterinäramt melden. Wenn man nicht zufrieden ist, dann eine andere Hundeschule, macht man beim Tierarzt ja auch. Verstöße melden.

Da Allermeiste der Petition ist richtig formuliert. Lediglich dies hier hält mich vom Unterzeichnen ab: "4. Wahrung des Bestandsschutzes für bestehende Hundeschulen." Das widerspricht selbst dem Grundgedanken der Petition, was den Tierschutz anbelangt.

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