Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Es ist lästig, ständig freilaufenden Hunden zu begegnen. Besonders schlimm, wenn mehrere Hunde ausgeführt werden. Die meisten Hundebesitzer bzw. Personen, die Hunde ausführen, sind nicht für nachvollziehbare Argumente zugänglich. "Der tut nix!" ist leider keine vernünftige Antwort. Betroffenen wie auch den Hundefreunden sind die örtlich unterschiedlichen Regeln meistens nicht bekannt. Diese Missstände können durch eine bundesweit einheitliche Regel verringert werden, die grundsätzlich vorschreibt, dass Hunde nur angeleint ausgeführt werden dürfen. Diese Regel muss außerorts genauso gelten wie innerorts.
Begründung
Bereits zwei Hunde bilden ein Rudel und sind dann oft nicht berechenbar. Kinder werden durch unliebsame Erlebnisse mitunter traumatisiert. Auch Erwachsene haben kaum eine Chance, freilaufenden Hunden zu entkommen oder sie gewaltfrei auf Abstand zu halten.