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Hundeplatz für Bergheim

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Bürgermeisterin Maria Pfordt
57 Toetav 7 sees Bergheim

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  1. Algatatud 2016
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Hundeplatz für Bergheim

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, laut Tierschutzgesetz TierSchuHuV. §2.1 ist der Hundehalter verpflichtet, sein Tier „artgerecht“ zu halten. Zur artgerechten Haltung gehört, den Hund ausreichend körperliche Auslastung sowie artgerechte Sozialisierung zu ermöglichen um Aggressionsverhalten auszuschließen. Freilauf gilt nach Erkenntnis der Verhaltensforschung als Grundvoraussetzung artgerechter Haltung. Der Bergheimer Hundebesitzer ist aber auf Grund zahlreicher Auflagen immer im Konflikt mit dem Gesetz, falls er seinen Hund ableint. Das Landeshundegesetz und die Kreisstadt Bergheim verlangt: §2 Anleinpflicht • In Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Parks, Grünanlagen, Volksfesten, öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten usw. • darüber hinaus ist bei allen Hunden, wenn sie im freien Feld und Wald ausgeführt werden darauf zu achten das der Hund keine anderen Tiere hetzt oder jagt oder im Brutverhalten stört. • Hunde sind so zu halten, zu führen, zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Im Landesforstgesetz steht: Außerhalb der Wege muss der Hund angeleint sein, das heißt, er darf frei herumlaufen, sofern er im Einflussbereich seines Besitzers bleibt, er nicht alleine den Weg verlässt und es sich nicht um Naturschutz handelt. Naturschutzgebiete in und um Bergheim, wie Auenlandschaft BM-Südwest u.s.w.

Auf Grund dieser zahlreichen Einschränkungen sehen wir keine Möglichkeit den Bedürfnissen unserer Hunde gerecht zu werden und fordern die Stadt auf in absehbarer Zeit, eine große eingezäunte, zentral liegende Auslauffläche für unsere Hunde zu schaffen, denn das ist die einzige Möglichkeit um Gesetz, Hund, Mensch und Naturschutz gerecht zu werden!!! Mit freundlichen Grüßen Leonhard Schmitz und im Namen vieler Hundebesitzer

Selgitus

  • damit alle Hunde, die nicht ableinbar sind, wie z.b. Galgos, Podencos oder sonstige jagende Rassen, eine Möglichkeit zum Freilauf erhalten.

  • das auch ältere und ängstliche Menschen den Mut aufbringen, ihren Hund abzuleinen und der Hund sich dadurch frei entfalten kann.

  • um die Gefahr zu verringern, das die Hunde durch den unkontrollierten Freilauf, Giftköder aufnehmen.

  • es ist wissenschaftlich belegt, das Freilauf bei Hunden zu weniger Aggressionsverhalten und einer besseren Sozialisierung beiträgt.

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