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Andragendet er stilet til: Landrat Hagen Jobi
Die Hundesteuer ist ein Relikt aus dem Mittelalter, was längst nicht mehr zeitgemäß ist. Damals galten Hunde noch als zwingende Arbeitstiere, heute sind sie oft Schoßhündchen, Freunde und Familienmitglieder und bieten keinen nennenswerten "Vorteil" gegenüber anderen Haustieren - Für die schließlich auch keine Steuer aufgewendet wird. Es kann nicht sein, dass immer Hundebesitzer zahlen müssen.
Ferner ist laut Grundgesetz jeder gleich zu behandeln und eine Willkür findet nicht statt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (s. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3). Hunde zu besteuern ist vollkommen willkürlich - Schließlich sind Hunde, genauso wie Katzen von Gesetzeswegen lediglich als Eigentum, also Gegenstände zu werten. Zwischen Hunden und Katzen wird juristisch nicht unterschieden. Daher existiert keine Grundlage zur Besteuerung von Hunden im Allgemeinen.
Begrundelse
Außerdem leisten Hundebesitzer bereits sehr viel, neben der nicht berechtigten Hundesteuer. Von Hunden profitiert die Volkswirtschaft - Hundebesitzer kaufen regelmäßig Futtermittel, was der Futtermittelindustrie zu gute kommt, bezahlen Tierärzte, kaufen Zubehör - wie Spielzeug, Leine, Halsband, Körbchen (im übrigen alles besteuert durch Mehrwehrtsteuer).
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download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
11.12.2017
Andragendet slutter:
10.06.2018
Region:
Oberbergischer Kreis
Kategori:
Skat
Nyheder
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Petition wurde nicht eingereicht
den 11-06-2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
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