Pétition adressée à :
Joachim Herrmann Bayerischer Staatsminister des Innern
Ein russischer Oppositioneller, der nach Ausbruch des Ukraine-Krieges politisches Asyl in Deutschland beantragt hat, kann von den deutschen Behörden nach Russland abgeschoben werden.
Wir fordern, die Abschiebung des Studenten Ilya Shkolnyy (Universität Bayreuth) sofort zu stoppen und ihm ein dauerhaftes Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren.
Ilya gehört zu den Studierenden am Lehrstuhl für Kultur- und Religionssoziologie der Universität Bayreuth. Er schließt derzeit eine Masterarbeit über russische Wehrdienstverweigerer ab. Seine Abschiebung würde dem wissenschaftlichen Umfeld Deutschlands direkt schaden, wo er sich bereits als vielversprechender junger Wissenschaftler etabliert hat
Ilya hat sich über Jahre ehrenamtlich in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (Bamberg) und in der Organisation «Freund statt fremd» eingesetzt. Er arbeitete als Dolmetscher für Flüchtlinge und begleitete Menschen mit Behinderung, um sich für die demokratischen Werte unserer Gesellschaft einzusetzen
Raison
Ilya befürchtet aufgrund seiner politischen Ansichten und oppositionellen Aktivitäten eine Abschiebung nach Russland.
Am 11. März 2026 wurde Ilya von der Polizei festgenommen, als er im Rathaus von Bayreuth war. Es ist bekannt, dass der Aktivist in das Migrationsgefängnis der Stadt Hof in Bayern gebracht wurde
In Russland engagierte sich Ilya Shkolnyy aktiv in der Opposition: Er nahm an Protesten von Alexej Nawalny teil, war Freiwilliger in dessen politischen Kampagnen und Mitglied des Komitees der Moskauer Abteilung der Libertären Partei Russlands (LPR). Zudem unterstützte er den „Fonds zur Korruptionsbekämpfung“ (FBK) durch Spenden. Angesichts des Status des FBK als „extremistische und terroristische Organisation“ droht ihm in seiner Heimat bei einer Rückkehr eine langjährige Haftstrafe wegen seiner politischen Überzeugung.
Die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation ist gemäß Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Jahren geahndet werden.
Die Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Organisation kann gemäß Artikel 205.5 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren geahndet werden.
Vor- und Nachname von Herrn Schkolny sind in der von den russischen Sicherheitsdiensten genutzten Datenbank „Chimäre“ verzeichnet. Dort wird er als „FBK-Extremist – 2021“ und „Oppositionsmitglied – 2022–2024“ eingestuft. Daher droht Herrn Schkolny bei einer möglichen erzwungenen Einreise nach Russland eine Inhaftierung.
Pour réparer ce que je trouve comme étant une injustice