Verkehr

Ilmmünster - Tempo 30 in Wohngebieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat
0 Unterstützende 0 in Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Jeder der in unserer schönen Gemeinde Ilmmünster wohnt und somit die örtlichen Gegebenheiten - kleine Straßen, teilweise kein Bürgersteig, rechts-vor-links Regelung - kennt und schätzt, weiß um die Problematik der aktuell gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts.

Daher fordern wir: Einführung von Tempo-30 Zonen in den markierten Gebieten

Unsere Petition zielt ausschließlich darauf, der Situation in den Wohngebieten gerecht zu werden und richtet sich keineswegs gegen Autofahren im Allgemeinen.

Es handelt sich hierbei um drei Bereiche:

  1. Gebiet, definiert durch die Straßen Weizenstraße, Kappelmeierweg, Sonnenstraße und Dummeltshausener Straße.
  2. Gebiet, definiert durch die Straßen Rostenstraße und Blumenstraße.
  3. Gebiet, definiert durch die Straßen Starzenbachstraße und Probst-Rifrid-Straße.

Begründung

Die genannten Gebiete bieten sich grundsätzlich für Tempo-30 Zonen an

  • rechts-vor-links Regelung
  • Wohn- und Mischgebiet
  • Gebiete mit hoher Fuß- und Radverkehrsdichte
  • Gebiete mit hohem Querungsbedarf
  • überwiegender Anliegerverkehr
  • keine Vorfahrtsstraßen
  • keine Straßen mit übergeordneter Bedeutung

In der StVO heißt es, dass die Straßenverkehrsbehörden »insbesondere in Wohngebieten, Gebieten mit hoher Fuß- und Radverkehrsdichte sowie in Gebieten mit hohem Querungsbedarf Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an[ordnen]«. (§ 45 Abs. 1c S. 1 StVO)

Durch die Einführung von Tempo-30 Zonen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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