Alueella: Saksa

Immissionsschutz - Einhaltung aktueller Umweltauflagen bei Umbau alter Feuerungsanlagen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch bereits betriebene Feuerungsanlagen bei Umbauten den Umweltauflagen für neue Anlagen genügen müssen.

Perustelut

In Herrenberg bei Stuttgart betreibt eine Firma seit einigen Jahren ein Asphaltwerk. Genehmigt wurde das Asphaltwerk mit Heizleistung von 30 MW und Erdgas als Brennstoff. Nun beantragte die Firma die Umstellung auf Braunkohlestaub als Brennstoff und die Genehmigungsbehörden verweisen auf das gültige Gesetz: Bei der Genehmigung einer neuen Anlage sei zwar der umweltverträglichste Brennstoff einzusetzen. Eine nachträgliche Änderung erfordere aber keine Umweltprüfung, so dass nun auch ein Brennstoff mit schlechterer Qualität genehmigt werden müsse. Demnach kann die Firma jetzt den umweltschädlichsten aller Brennstoffe verfeuern, ihren O2-Ausstoss fast verdoppeln und die Luft zusätzlich mit Schwefeldioxyd und Feinstaub belasten. Die Stadt wird dadurch in ihren Bemühungen um CO2-Einsparungen weit zurückgeworfen. Die Firma argumentiert mit wirtschaftlichen Zwängen: Konkurrenten hätten auch auf Braunkohlestaub umgestellt und wären damit im Preis-Vorteil. Bei dieser Rechtslage ist also eine bundesweite Zunahme der Umweltbelastung durch alle derzeit 660 Asphaltwerke zu erwarten oder schon eingetreten. Fortschreitende Gesetze zur CO2-Einsparung in privaten und öffentlichen Gebäuden sind mit der Klimaverantwortung wohl begründet. Um so mehr sollte Großfeuerungsanlagen keine derartigen Rückschritte erlaubt sein.

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Uutiset

  • Pet 2-17-18-270-034461

    Immissionsschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petition möchte erreichen, dass bereits genehmigte und in Betrieb genommene
    Feuerungsanlagen nach Umstellung auf einen anderen Brennstoff den gleichen
    Genehmigungsanforderungen und Umweltauflagen, wie sie für neu zu installierende
    Anlagen gelten, zu entsprechen haben.
    Die Eingabe bezieht sich auf ein konkretes Asphaltwerk mit einer Heizleistung von
    30 Megawatt, das zunächst im Rahmen der Genehmigung einen umweltverträglichen
    Brennstoff eingesetzt... enemmän

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