276 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch bereits betriebene Feuerungsanlagen bei Umbauten den Umweltauflagen für neue Anlagen genügen müssen.
Reden
In Herrenberg bei Stuttgart betreibt eine Firma seit einigen Jahren ein Asphaltwerk. Genehmigt wurde das Asphaltwerk mit Heizleistung von 30 MW und Erdgas als Brennstoff. Nun beantragte die Firma die Umstellung auf Braunkohlestaub als Brennstoff und die Genehmigungsbehörden verweisen auf das gültige Gesetz: Bei der Genehmigung einer neuen Anlage sei zwar der umweltverträglichste Brennstoff einzusetzen. Eine nachträgliche Änderung erfordere aber keine Umweltprüfung, so dass nun auch ein Brennstoff mit schlechterer Qualität genehmigt werden müsse. Demnach kann die Firma jetzt den umweltschädlichsten aller Brennstoffe verfeuern, ihren O2-Ausstoss fast verdoppeln und die Luft zusätzlich mit Schwefeldioxyd und Feinstaub belasten. Die Stadt wird dadurch in ihren Bemühungen um CO2-Einsparungen weit zurückgeworfen. Die Firma argumentiert mit wirtschaftlichen Zwängen: Konkurrenten hätten auch auf Braunkohlestaub umgestellt und wären damit im Preis-Vorteil. Bei dieser Rechtslage ist also eine bundesweite Zunahme der Umweltbelastung durch alle derzeit 660 Asphaltwerke zu erwarten oder schon eingetreten. Fortschreitende Gesetze zur CO2-Einsparung in privaten und öffentlichen Gebäuden sind mit der Klimaverantwortung wohl begründet. Um so mehr sollte Großfeuerungsanlagen keine derartigen Rückschritte erlaubt sein.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
15-02-2012
De petitie eindigt:
18-05-2012
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 2-17-18-270-034461
Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition möchte erreichen, dass bereits genehmigte und in Betrieb genommene
Feuerungsanlagen nach Umstellung auf einen anderen Brennstoff den gleichen
Genehmigungsanforderungen und Umweltauflagen, wie sie für neu zu installierende
Anlagen gelten, zu entsprechen haben.
Die Eingabe bezieht sich auf ein konkretes Asphaltwerk mit einer Heizleistung von
30 Megawatt, das zunächst im Rahmen der Genehmigung einen umweltverträglichen
Brennstoff eingesetzt... verder
Discussie
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