Region: Niemcy

Immissionsschutz - Einhaltung von § 1 StVO bzw. Änderung des StVG

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

34 Podpisy

Petycja została odrzucona.

34 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Straßenverkehrsbehörden anzuhalten, die Einhaltung von § 1 der Straßenverkehrsordnung zu gewährleisten oder das Straßenverkehrsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Sicherheit des Verkehrs durch Feinstaub beeinträchtigt werden darf.

Uzasadnienie

Nach dem StVG muss die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gewährleistet sein. Dazu gehört, dass niemand durch den Straßenverkehr geschädigt werden darf. Nach § 1 StVO darf dementsprechend niemand am Straßenverkehr teilnehmen, der andere dadurch schädigt. Das StVG und die StVO gehen offensichtlich von der Fiktion aus, dass der Verkehr zwar belästigen kann, aber nicht schädigt. Und wenn er schädigt, z. B. durch zu viel Lärm, zu viel Abgase, müsse diese durch Verkehrsverbote oder Umgehungsstraßen beseitigt werden.Inzwischen zeigen jedoch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, dass alle Fahrzeuge durch Feinstaub andere schädigen. Der Feinstaub schädigt durch Abrieb (Reifen, Straßenbelag, Bremsen), Aufwirbelung von der Straßenoberfläche und v. a. durch die Verbrennung von Kraftstoffen. Teilweise werden durch chemische Prozesse andere Stoffe wie z. B. Stickoxide in Feinstaub umgewandelt.Die Schädigung ist um so stärker, je länger die Einwirkung stattfindet und je mehr Feinstaub einwirkt. Sie ist statistisch nachweisbar (wie z. B. die gesundheitlichen Folgen des Rauchens). Zu Tage tritt die Schädigung oft erst in höherem Alter und zeigt sich durch kürzere Lebensdauer und längere Morbiditätszeiten. Der Wirkmechanismus ist vom 1. Molekül Feinstaub an wissenschaftlich nachgewiesen.Selbst wenn man die gesundheitliche Schädigung durch den Straßenverkehr bzw. den Feinstaub künftig grundsätzlich hinzunehmen bereit ist (was man wohl muss, wenn man den Straßenverkehr nicht ganz einstellen will), muss der Bundestag genau definieren, wie weit die Schädigung gehen darf. Er muss auch dafür sorgen, dass die Verkehrsbehörden die Schädigung angemessen in ihre Abwägungen einbeziehen, z. B. wenn neben einer zumutbaren anwohnerfreien Route, auch eine die Anwohner belastende Route vorhanden ist.

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Informacje na temat petycji

Ruszyła petycja: 07.08.2016
Petycja się kończy: 14.02.2017
Region: Niemcy
Kategoria:

Aktualności

  • Pet 2-18-18-270-035320

    Immissionsschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der
    Straßenverkehrsordnung gefordert, um regelungstechnisch der durch den
    Straßenverkehr resultierenden Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung Rechnung
    zu tragen.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, neuere
    wissenschaftliche Erkenntnisse zeigten, dass sämtliche Fahrzeuge durch Feinstaub
    und Stickstoffdioxide Menschen schädigten. Die Schädigung... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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