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Peticija nebuvo patenkinta
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei einem Fahrverbot für Pkw aufgrund von erhöhten Stickoxidwerten auch der an- und abfliegende Flugverkehr in diesen Gebieten eingestellt werden muss.
Priežastis
Flugzeuge setzen neben CO2 vor allem Wasserdampf und Stickoxide frei. Sie tragen so mit etwa drei Prozent zur menschengemachten Erderwärmung bei. In Ballungsräumen und in Gebieten mit Flughäfen (bspw. Rhein-Main: Frankfurt, Offenbach, …) ist der Anteil des Stickoxides allein durch die Flugzeuge so erhöht, dass die durch Autos (bspw. Diesel) abgegebenen Mengen einen deutlich geringeren Anteil ausmachen. Die im Landeanflug befindlichen Flugzeuge stoßen ein Vielfaches von dem aus, was Diesel-PKW einer Stadt an einem Tag ausstoßen. Somit ist im Sinne einer gleichberechtigten und nachhaltigen ökologischen Herangehensweise jedes Verkehrsmittel in die Berechnung, Ursachenanalyse und Sanktion mit einzubeziehen.
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2017-11-30
Peticija baigiasi:
2018-01-18
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
-
Pet 2-19-18-270-001586 Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei einem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge
aufgrund erhöhter Stickoxidwerte auch der an- und abfliegende Flugverkehr in
diesen Gebieten eingestellt werden muss.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Flugzeuge
setzten neben Kohlendioxid (CO2) vor allem Wasserstoff und Stickoxide (NO x) frei.
Somit trügen sie mit etwa drei Prozent zur menschengemachten Erderwärmung bei.
In Städten mit hoher Flugbelastung sei der Anteil von NO x allein durch Flugzeuge... toliau
diskusijos
Kol kas jokio argumento PRIEŠ.