Immissionsschutz - Gleichbehandlung aller Dieselfahrzeuge und Bestandsschutz für bereits erworbene Diesel-Pkw bei angedachten Verboten für Dieselfahrzeuge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

59 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

59 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Zuge von durch Gesundheitsgefahren angedachter Dieselverbote eine Gleichbehandlung und ein Bestandsschutz für das schwächste Glied der Kette besteht: dem einfachen Bürger, der nur kaufen konnte, was im Angebot war, der Angaben glauben musste, was staatliche Stellen offensichtlich auch unkritisch getan haben, was vorgelebte Handlungsweisen bestätigen.

Begründung

Zweifelsohne wurde mit staatlicher, Europarecht beeinflussender, Duldung ein Problem geschaffen - populär als Dieselskandal und Schummelsoftware bekannt. Vorschriften und ihr Geist wurden sehr planmäßig missachtet.Ich frage zunächst, warum es nur den PKW des einfachen Bürgers treffen soll; warum AdBlue und Software-»Korrekturen« dort nicht wirken sollen, während Berichten zu Folge, LKW eine Euro-6 mühelos schaffen, mit keiner anderen Technologie?Ich frage anschließend, ob all diese LKW - 3,5 t, 5t, 7,5 t, 11.99 t, 18 t, 40 t - auch über diese Reinigung verfügen, über Kastenwagen (von Paketdiensten etwa, populär Sprinter-Klasse) ebenfalls gereinigt sind. Und ob nicht (nicht unbegründete Annahme) typisch osteuropäische Fahrzeuge manipuliert wurden, vorhandene Reinigungen außer Kraft zu setzen.Zuletzt frage ich, warum dieses, um es zu wiederholen: der Gesundheit dienlichen Verbot seitens Gerichten, so präzise den Privat-PKW trifft? Wie steht es um andere Verbrenner, die nicht allein NOx ausstoßen, sondern CO2 und Feinstäube? Von der Lok über das Schiff, den Kompressor, den Rasenmäher, Kettensäge, Laubpüster, Radlader, Heizungen, Kraftwerke - belassen wir es bei den Beispielen.Ich verlange mit der Petition eine Gleichbehandlung und einen Bestandsschutz. Letzterer enthält auch klar die Forderung eines Eigentumsschutzes, da aktuelle Diesel offensichtlich so wertlos werden. Ich verlange den Erhalt des Nutzwertes und Nutzzwecks des Fahrzeugs.Gleichbehandlung allen anderen aufgezählten Schadstoffemittenten gegenüber. Entweder diese mit still setzen oder den PKW gleichermaßen entschuldigen.Bestandsschutz zuvorderst für alle Fahrzeuge, die bei Auslieferung tatsächlich alle Normen in allen Lagen erfüllt haben, Bestandsschutz für auf Euro-4 nachgerüstete Altdiesel: deren Besitzer haben das Mögliche getan und sollten gelobt, statt bestraft werden.Bestandsschutz für aktuelle Diesel bis ein Umrüsttermin (zu lasten der Hersteller) steht und die Umrüstung erfolgt ist, wobei wie oben gilt: ist das Mögliche getan, gilt der Schutz.Es ist unerträglich, wenn allein der Privat-PKW und damit der effektiv betrogene Privat-Kunde das Problem allein ausbaden soll.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.08.2017
Sammlung endet: 14.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-18-270-044709 Immissionsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, bei möglichen Fahrverboten für Diesel-Pkw für bereits
    zugelassene Fahrzeuge "einen allgemeinen Bestandsschutz" zu gewährleisten.

    Die Eingabe wird insbesondere dahingehend begründet, es sei nicht hinnehmbar,
    dass von einem möglichen Fahrverbot nur der "einfache Bürger" mit einem
    Diesel-Pkw betroffen sein soll. Ebenso würden etwa Lokomotiven, Schiffe,
    Kompressoren, Rasenmäher, Kettensägen etc. Feinstäube und Stickoxide
    ausstoßen, welche jedoch weiter betrieben werden dürften. Vielmehr sollten alle
    Schadstoffemittenten gleich behandelt werden. Der von ihm geforderte
    Bestandsschutz beinhalte auch die Forderung des Eigentumsschutzes, weil
    ansonsten die im Betrieb befindlichen Diesel-Pkw wertlos würden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
    verwiesen.

    Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
    Sie wurde durch 59 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 18 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Überdies hat den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere
    Eingabe mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
    werden die Petitionen einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
    Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner
    Prüfung nicht auf alle Einzelaspekte eingehen kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
    Gleichwohl vermag er diesem nicht näherzutreten.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zum Schutz der menschlichen
    Gesundheit Immissionsgrenzwerte für die Außenluft, u.a. für Stickstoffdioxid (NO 2),
    festgelegt sind. Beim NO2 treten noch in vielen Städten in Deutschland teils sehr
    hohe Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes auf. § 47 Abs. 1 des
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regelt, dass im Falle von
    Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten die zuständige Behörde einen
    Luftreinhalteplan aufzustellen hat, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur
    dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. § 47 Abs. 4 des
    BImSchG sieht vor, dass die Maßnahmen entsprechend des Verursacheranteils
    unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu
    richten sind, die zur Überschreitung beitragen. Inhaltliche Anforderungen an
    Luftreinhaltepläne ergeben sich aus § 27 i.V.m. Anlage 13 der 39.
    Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Insbesondere ist darauf
    hinzuweisen, dass der jeweilige Luftreinhalteplan bei Vorliegen von
    Grenzwertüberschreitungen geeignete Maßnahmen enthalten muss, um den
    Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten.

    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass mit Abstand wichtigste
    Ursache für die Überschreitung die zu hohen Stickstoffoxidemissionen von
    Diesel-Fahrzeugen, insbesondere Diesel-Pkw, sind. Entsprechend des
    Verursacherprinzips müssen wirksame Maßnahmen zur Verringerung der
    NO2-Belastung daher bei Diesel-Fahrzeugen, insbesondere Diesel-Pkw, ansetzen.
    Den von dem Petenten angeführten weiteren Emissionsquellen kommt für die
    Verringerung der NO2-Belastung und die Grenzwerteinhaltung in den Städten
    demgegenüber nur eine nachrangige Bedeutung zu.

    Der Petitionsausschuss betont, dass Fahrverbote nach dem Urteil des
    Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 aus einer schutzbezogenen
    Auslegung des Europarechts möglich sind. Für den Fall, dass von zuständigen
    Landesbehörden Fahrverbote angeordnet werden, ist der
    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren. Bezogen auf beispielsweise die
    Umweltzone Stuttgart hat das Bundesverwaltungsgericht diesbezüglich u.a.
    ausgeführt, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten, die in einer
    ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betrifft, zu prüfen
    ist. Zur Herstellung der Verhältnismäßigkeit dürfen dabei Diesel-Pkw der Abgasstufe
    Euro 5 nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Vor
    dem Hintergrund dieses Urteils kann dem Anliegen nach einem allgemeinen
    Bestandsschutz bereits zugelassener Fahrzeuge nicht entsprochen werden.

    Nach alledem vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes parlamentarisches
    Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Auch wenn es keinen iteressiert, es wegignoriert wird - alte Saugdiesel - Motoren stoßen 0,0 Feinstaub aus. Feinstaub gibt es nur bei neueren FSDi Motoren.

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243 Unterschriften
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