Inbetriebnahme von stillgelegten Einzelraumfeuerungsanlagen

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

21 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine zeitlich befristete Aussetzung insbesondere des § 26 der 1. BImSchV gefordert, um bei bundes- oder landesweiten Störungen der Gas- bzw. Ölversorgung, stillgelegte Einzelraumfeuerungsanlagen in Betrieb nehmen zu können.

Begründung

Durch die Verordnung mussten viele Tausend voll funktionsfähige und absolut brandsichere Feuerstätten nur aufgrund der Feinstaubproblematik - selbst bei nur geringen Überschreitungen der Grenzwerte - außer Betrieb genommen werden, da eine Nachrüstung nicht möglich ist. Da aufgrund der politischen Entwicklungen große Sorgen um Gas- und Öllieferungen für den Betrieb der zentralen Heizungsanlagen bestehen, erscheint es geradezu notwendig, die bisherigen Maßnahmen der Regierung, die ohne die aktuellen politischen Rahmenbedingungen in dieser Weise bisher nicht denkbar gewesen sind, durch weitere, leicht umsetzbare, zu ergänzen. Die Umweltbilanz der Regelungen in der Verordnung sind sicher zu hinterfragen, zumal das durch die Stilllegungen eingesparte Holz, das nun nicht mehr verbrannt wird, im Sommer für Grillabende genutzt wird. Dabei ist sogar die direkte Umwelt- und Nachbarschaftsbelastung durch die Rauchentwicklung im Freien und damit in Bodennähe ungünstiger als die Rauchentsorgung durch den Schornstein, der zudem regelmäßig durch den Schornsteinfegermeister geprüft und gereinigt wird. Durch die Stilllegungen ist es nachvollziehbar, das die Verkäufe von Elektroheizgeräten oder anderen Wärmequellen extrem in die Höhe gehen. Hier werden Umweltbelastungen neu geschaffen, während die Kaminöfen vorhanden und nur wegen diskussionswürdiger zeitlich eingrenzbarer negativer Emissionswerte stillgelegt sind. Aufgrund der hohen Zahl nicht mehr einsetzbarer Kaminöfen zu Heizzwecken wäre eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung für die üblichen Heizperioden sehr hilfreich. Die Reaktivierung sollten durch den Schornsteinfeger freigegeben werden; die Betriebssicherheit wäre dadurch also vollumfänglich gewährleistet. Sobald die politischen Gegebenheit eine Rückkehr zur Verordnungstreue ermöglichen, wäre die Wiedereinsetzung der Regelungen kurzfristig möglich. Außerdem könnten sich die Nutzer unabhängig von den Lieferzeiten zu einem neuen Kaminofen fachlich beraten lassen, um dann für die Zukunft optimale Staubemissionen zu gewährleisten und dem Umweltschutz zu entsprechen. Die großen Sorgen um den bevorstehenden Winter wären aber genommen, ohne, dass wirklich ein gesamtgesellschaftliches Problem entstehen würde oder die Umwelt kollabiert. Einfacher könnte man durch eine gesetzliche Änderung für viele Nutzer nicht Vorsorge für die kalte Jahreszeit treffen. Selbstverständlich wäre es auch möglich, die Ausnahmeregelung zeitlich zu begrenzen, um die weiteren Entwicklungen zu beobachten. Gewährleistet wäre aber die Sicherheit aller Besitzer von betriebsbereiten Einzelraumfeuerungsanlagen, ruhiger dem Winter und damit der Heizperiode entgegenzusehen. Selbstverständlich gelten dann die regionalen Kehr- und Überprüfungsverordnungen auch für diese reaktivierten Anlagen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.07.2022
Sammlung endet: 01.09.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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