Industrie- und Handelskammer - Befreiung von der Beitragspflicht an die IHK für Kleinstunternehmen/Förderung des Unternehmertums

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
155 Unterstützende 155 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

155 Unterstützende 155 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kleinstunternehmen, egal welcher Gesellschaftsform, die durch die Industrie- und Handelskammern zwangsrekrutiert werden, wenn sie einen Verlust oder nur geringe Gewinne erzielen, per Gesetz vor der Beitragspflicht bei der IHK geschützt werden. Unternehmertum sollte gefördert werden. Die Industrie- und Handelskammern dürfen sich nicht mit Zwangsgebühren Leistungen vergüten lassen, die die Unternehmen gar nicht in Anspruch genommen haben.

Begründung

Kleinstunternehmen bedienen oft Nischen und sind aufgrund der sehr kleinen Marktsegmente, die abgedeckt werden, großen wirtschaftlichen Schwankungen ausgesetzt. Wenn ein solcher Kleinstbetrieb mit bspw. zwei Angestellten Jahr für Jahr ums Überleben kämpft, und es gerade reicht, die schmalen Gehälter und die Krankenversicherung zu zahlen sowie eine gewisse Liquidität sicherzustellen, darf es nicht sein, dass sich Organisationen noch zusätzlich bedienen.Aufgrund der Nischentätigkeit sind Industrie- und Handelskammern oft überhaupt nicht in der Lage, Kleinstunternehmen zu unterstützen, da die Kammern die entsprechenden Fachkenntnisse gar nicht besitzen. Es ist schon schlimm genug, dass z. B. eine Kleinst-GmbH automatisch zwangsverpflichtet wird. Wenn dieses Unternehmen um seine Existenz kämpft, und dann die IHK wohl aufgrund des BVG-Urteils vom August 2017 eine Rechnung über Beiträge der letzten fünf Jahre schickt, ist dies durchaus bedrohlich.Im Hinblick auf die fürstlichen Gehälter, die sich die dortigen Geschäftsführer auf Kosten notleidender Betriebe genehmigen, erachte ich es für sehr sinnvoll, Kleinstbetriebe egal welcher Gesellschaftsform und eben auch notleidende Unternehmen per Gesetz von der Beitragspflicht zu befreien.Solange ein Unternehmen noch arbeiten kann, fallen dessen Angestellte dem Sozialsystem nicht zur Last. Belohnen Sie Unternehmertum und unterstützen Sie Kleinstbetriebe. Diese bilden das Rückgrat der Wirtschaft.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-09-7001-001284 Industrie- und Handelskammer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Kleinstunternehmen jeder Gesellschaftsform, die
    Pflichtmitglied in einer Industrie- und Handelskammer sind, von der Beitragspflicht
    befreit werden, vorausgesetzt sie erzielen nur einen geringen Gewinn oder Verluste.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sich die
    Industrie- und Handelskammern mit „Zwangsgebühren“ keine Leistungen vergüten
    lassen dürften, die Unternehmen nicht in Anspruch nehmen würden. Aus ihrer Sicht
    bedienten gerade... weiter

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