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Den Hessischen Bürgerinnen und Bürgern werden Informationen, Handlungs- und Dienstanweisungen ihrer kommunalen Behörden vorenthalten, da das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hier nicht greift. In einem demokratischen Staat darf dies nicht sein. Information ist die Grundlage für Demokratie.
Begrundelse
Demokratie beruht zu einem großen Teil auf Information. Es kann einfach nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürgern in einem demokratischen Staat Informationen vorenthalten werden. In einer demokratischen Ordnung ist das Volk der Souverän. Somit gehören Informationen nicht einer Behörde, sondern immer den Bürgerinnen und Bürgern. Die Schaffung eines Gesetzes, welches den freien Zugang zu Informationen, Dienstanweisungen und Entscheidungsgrundlagen für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, ist in Hessen längst überfällig.
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