Inkassogebühren begrenzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Deswegen fordert der Unterzeichner/in der Petition

  1. Verbot von Einigungsgebühren für Ratenzahlungen
  2. Verbot von der Doppelungsgebühren
  3. Verbot des Einsetzen einer Rechtsanwaltsgebührenverordnung für nicht Rechtsanwälte.

Begründung

Inkassounternehmen arbeiten häufig mit "Inkassogebühren" oder "Inkassoauslagen" und beziehen sich auf die Rechtsanwaltsgebühren, obwohl eine Inkassotätigkeit eine kaufmännische Tätigkeit darstellt. Ebenso zweifelhafte "Einigungsgebühren" oder "Doppelungsgebühren mit Anwälten, die teilweise im gleichen Gebäude der Inkassounternehmen mit sitzen. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Inkassoforderungen unrechtmäßig sind.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.03.2018
Sammlung endet: 20.05.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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