Der Landtag NRW möge beschließen:
"Den zweiten Schritt nicht vor dem ersten!"
Inklusion, insbesondere zieldifferente Beschulung, darf zukünftig nur dort praktiziert werden, wo tragfähige Qualitätskonzepte und genügend Personal tatsächlich vorhanden sind.
"Kostbare Entwicklungschancen nicht vergeuden!"
Bei gravierenden Entwicklungsstörungen von Grundschülern kann sonderpädagogische Unterstützung (Verfahren AO-SF) zukünftig auch schon vor der 3. Klasse (spätestens ab der 2. Klasse) von der Schule beantragt werden.
"Förderschulen besser ausstatten, evtl. neue gründen!"
Die jeweiligen Förderbedarfe müssen unter Berücksichtigung des Lehrermangels mit bestmöglichen Mitteln abgedeckt werden. Dabei muss der Durchlässigkeit des Schulsystems besondere Aufmerksamkeit zukommen.
"Schüler mit Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung profitieren an Gymnasien nicht!"
Bei Gymnasien wird zieldifferentes Lernen zukünftig definitiv ausgeschlossen - diese dürfen also höchstens Schüler mit Förderbedarfen ESE, HK, KM, SE aufnehmen.
"Schulen können nicht alles!"
Für Kinder mit gravierenden körperlichen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheiten muss eine hochwertige klinische Behandlung sichergestellt werden. Der Besuch einer Regelschule kann nur dann erfolgen, wenn er einer solchen Behandlung nicht im Weg steht.
Reason
Die vormalige rot-grüne Landesregierung hatte den Schulen in NRW - gegen überwiegende Expertenmeinung - eine Radikalversion von Inklusion verordnet (9. SchRÄG 2013) - ohne sachgemäßes Konzept, ohne hinreichende Sachmittel, ohne ausreichendes Personal. Dies bescherte vielen Schulen chaotische Zustände und ließ Lehrkräfte wegen Überlastung vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Die am meisten Leidtragenden waren aber viele Schüler, mit und ohne Behinderungen, die nicht mehr angemessen gefördert werden konnten.
Die jetzige Schulministerin Gebauer hat seit 2017 einige Grobfehler der Vorgängerregierung abgemildert – aber immer noch ...
- werden 'Förderkinder' in inklusiv arbeitenden Schulen höchstens stundenweise von qualifizierten Sonderpädagogen betreut;
- kann auch bei gravierenden Entwicklungsstörungen sonderpädagogische Unterstützung (Verfahren AO-SF) erst ab der 3. Klasse von der Schule beantragt werden - damit vergeht kostbare Förderzeit;
- werden Gymnasien - mit ihrer ohnehin schon höchst heterogenen Schülerschaft und dem Ziel der Hochschulbefähigung - in Einzelfällen ungefragt vor die Situation gestellt, lern- oder geistig behinderte Schüler zieldifferent zu unterrichten;
- wurden für Sonderpädagogen zwar zusätzliche Stellen bewilligt, diese können aber wegen des leergefegten Marktes kaum besetzt werden. Deshalb setzt man vermehrt auch Sozialpädagogen im Gemeinsamen Lernen ein, diese sind im Unterrichten aber gar nicht ausgebildet;
- verläuft Unterricht in Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen oft derart chaotisch, dass viele Kinder vom Gemeinsamen Lernen weniger profitieren als von getrenntem.
Gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung ist ein anspruchsvolles schulpädagogisches Ziel. Schritte dorthin sind aber nur zu rechtfertigen, wenn Kinder sich dabei mindestens so gut entwickeln wie bei separater Beschulung. Die Behindertenrechtskonvention (BRK 2008) hat denn auch keineswegs dazu verpflichtet, alle Schulen für alle Kinder zu öffnen - sondern nur, die Möglichkeit inklusiver Beschulung zu schaffen.
http://inklusion-als-problem.de/rechtliches/
Die Forschung hat gezeigt, dass die Diagnose- und Unterstützungsqualität fester Fördergruppen* in einem inklusiven Regelschulsystem höchstens punktuell und nur bei optimaler Ausstattung erreicht werden kann.
http://inklusion-als-problem.de/wissenschaft/
Demnächst können Bürgerinnen und Bürger in NRW eine neue Regierung wählen - und damit die zukünftige Bildungspolitik des Landes. Neben den bekannten Baustellen der Schulpolitik (Lehrermangel, Digitalisierung, Schulleistungen) wird es vor allem darum gehen, inklusive Bildung richtig und nicht radikal anzulegen.
https://bildung-nrw-da-geht-doch-mehr.info/
*) Der Begriff 'feste Fördergruppen' umfasst: separate Förderschulen, Partner - oder Außenklassen an Regelschulen wie in BY oder BW, Campus-Lösungen wie in SH u.v.a.m.
Hinweis: Begriffe wie Lehrer und Schüler werden in diesem Text funktional verwendet, gemeint sind stets Angehörige aller Identitäten.
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Änderungen an der Petition
5 days ago -
Änderungen an der Petition
on 04 Apr 2022 -
Änderungen an der Petition
on 03 Apr 2022
Debate
Die Petition liefert müde, alte, längst widerlegten Argumente. Einige der Forderungen widersprechen der UN BRK. Die Petitenten schieben Sorge vor Überforderung vor, aber ignorieren die Wünsche von Kindern mB & deren Eltern. Forderungen wie zieldifferentes Lernen an Gymnasien zu untersagen, zeigen, dass es nicht um bessere Förderung geht sondern um Exklusion aus Bildung jenseits der Förderschule: Man bemüht sich nicht um Verbesserung oder mehr Gelder - nur um die Abschaffung von Inklusion.
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region: Baden-Württemberg26.996 signatures16 days remaining
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region: Brandenburg6.805 signatures9 days remaining
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region: Rhineland-Palatinate
Why people sign
Bielefeld
Weil ich sehe, wie alle Kolleg*innen überlastet sind und das gemeinsame Lernen ohne entsprechende Ausstattung der Schulen nicht funktionieren kann. Dazu gehört auch genügend geschultes Personal.
Kleve
Ich bin Vater und Lehrer.
Hemer
Inklusion ist wichtig; auch wenn ich über das Alter hinaus bin.
Rheine
Jahrelange Erfahrung mit einer Tochter die lernbehindert und leicht geistig behindert in einer Förderschule optimal auf ihr Lerntempo hin, beschult wurde. Sonderpädagogen können diese Beschulung am besten übernehmen.
Emsdetten
Bildungsgerechtigkeit