Rajon : Gjermania

Insolvenzrecht - Kostenpflichtige Information des Schuldners an sämtliche Gläubiger im Insolvenzverfahren

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Deutschen Bundestag
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  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren verpflichtet werden soll, auf seine Kosten alle Gläubiger rechtzeitig anzuschreiben und über seine Insolvenz zu informieren, wobei Forderungen von Gläubigern, die nicht informiert wurden, auch bei einer Restschuldbefreiung weiter bestehen bleiben sollen.

arsye

Begründung: Für insolvente Schuldner ist es momentan viel zu einfach, die Restschuldbefreiung zu erlangen.Es wird einfach ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, ohne dass potentielle Gläubiger von der Insolvenz erfahren.Es ist zwar für Gläubiger möglich, im Insolvenzportal nachzusehen, wer insolvent ist . Dies führt aber meist zu keiner zuverlässigen Auskunft über eine Insolvenz, weil die Suche nicht sehr einfach ist und oft kein Ergebnis liefert.Es kann bei einem so wichtigen Punkt "Restschuldbefreiung" sehr wohl dem Schuldner auferlegt werden, sämtliche Gläubiger zu informieren, so dass diese Ihre Forderungen rechtzeitig anmelden können .Gläubiger, die nicht beim Insolvenzverwalter als Schuldner angemeldet werden, erfahren oft garnicht oder erst sehr spät von der Insolvernz und können nicht rechtzeitig Forderungen anmelden, so dass oft ein Titel nichts mehr wert ist.Es ist nur gerecht, wenn ein Schuldner die Rechtschuldbefreiung beantragt, dass er alle Gläubiger nennt, von denen er restschuldbefreit werden möchte.Alle diejenigen, die er verschweigt, wissentlich oder unwissentlich, dürfen nicht nicht benachteiligt werden.Diese Forderungen müssen weitere 30 Jahre bestehen bleiben.Es darf nicht so einfach sein, alle Forderungen mit einem einfachen Antrag zu kippen.

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lajm

  • Pet 4-18-07-311-008967

    Insolvenzrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren verpflichtet
    werden soll, auf seine Kosten alle Gläubiger rechtzeitig anzuschreiben und über
    seine Insolvenz zu informieren.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dass es für den insolventen Schuldner zu einfach
    sei, die Restschuldbefreiung zu erlangen, ohne dass potentielle Gläubiger von der
    Insolvenz Kenntnis erlangen könnten. Für einen Gläubiger sei es zwar möglich, im
    Internetportal nachzusehen,... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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