Alueella: Saksa

Insolvenzrecht - Rückwirkende Anwendung der gesetzlichen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Tukeva 10 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird ein Schutz der Anleger, die sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben und der sich im Konkurs befindet, vor überhöhten Forderungen des Konkursverwalters gefordert.

Perustelut

Der Anleger zeichnete in 1991 DM 100.000.-- in einen geschlossenen Immobilienfonds (Sozialer Wohnbau). In 2002 wurde vom Senat die Verlängerung der Förderung abgelehnt und terminiert. In 2010 wurde der Konkurs des Fonds bei Gericht angemeldet. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein freies aber nicht kurzfristiges verfügbares Vermögen von ca. 9.500.000,-- Euro festgestellt. Danach wurde die Immobilie für ca. 6.000.000,-- Euro veräussert. Der Konkursverwalter stellte in 2014 Forderungen von ca. 130.000,-- Euro basierend auf die quotale Haftung. Der Anleger reagierte nicht auf diese Forderung da er sie für unberechtigt hielt. Ohne eine weitere Nachricht des Konkursverwalters seit 2014, stellt er nun, im Januar 2017, erneut die Forderung, aber nun für über 140.000,-- einschliesslich Zinsen. Der Verwalter bezieht sich auf die quotale Haftung, ohne Berücksichtigung der geleisteten Hypotheken Tilgungen vor dem Konkurs, des erzielten Verkaufswert sowie Leistungen, die von anderen Anlegern inzwischen erbracht wurden. Ferner erlaubt der Konkursverwalter keinen Einblick in die Zahlen, die Aufschluss über die real fehlenden Beträge geben könnten. Das System der quotalen Haftung, ohne weitere Begründung ist eine Bereicherung der Banken bei jedem Konkurs dieser Art. Es ist bekannt, dass im Jahr 2013 eine Gesetzesänderung diesbezüglich stattfand, aber dieses muss nun rückwirkend greifen.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-311-038007 Insolvenzrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Schutz der Anleger, die sich an einem geschlossenen
    Immobilienfonds beteiligt haben, vor überhöhten Forderungen des Konkursverwalters
    gefordert.

    Zur Begründung wird auf einen Fall verwiesen, in dem ein Anleger im Jahr 1991
    100.000 DM in einem geschlossenen Immobilienfonds (Sozialer Wohnungsbau)
    gezeichnet habe. Die Förderung sei im Jahr 2002 beendet und nicht mehr verlängert
    worden. Im Jahr 2010 sei die Insolvenz des Fonds bei Gericht angemeldet worden. Zu
    diesem Zeitpunkt sei ein freies,... enemmän

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