Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Anbieter von Computer-Betriebssystemen, Computern, Tablets und Smartphones, die eine Verbindung zu einem Onlinedienst des Anbieters der Hardware oder des Betriebssystems anbieten, neben dem voreingestellten Dienst die freie Wahl auf einen anderen frei konfigurierbaren Onlinedienst implementieren.
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Moderne Betriebssysteme unterschiedlicher Anbieter (so z. B.: Android, Windows, iOS oder MacOS) bieten im Zusammenhang mit den voreingestellten Diensten besondere Speichermöglichkeiten für Daten an. Während Mails und Kontakte inzwischen frei über andere Onlinedienste unter Umgehung der voreingestellten Dienste von Anbietern abgewickelt werden können, fehlt diese Möglichkeit bei vielen anderen Services. So speichern z. B. bestimmte Online-Dienste unterschiedlicher Anbieter die Daten aus bestimmten Programmen (Schreiben, Kalkulation usw.) bzw. Passwörter über deren eigenen Dienst. Die Speicherung ist durch die nicht änderbare Voreinstellung nur über diesen Online-Dienst möglich. Gleiches gilt für die aufgenommenen Fotos, Videos und Daten von voreingestellten Browsern. Diese Betriebssysteme werden massenhaft mit neuen Geräten vertrieben. Die Daten werden auf Servern dieser Anbieter, vorwiegend in den Vereinigten Staaten gespeichert. Zwar sind die Vereinigten Staaten der Safe Harbour Vereinbarung beigetreten, jedoch entsprechen die Datenschutzbestimmungen und deren Handhabung nicht dem europäischen Vorgaben und Sicherheitsstandards. Die Online-Dienste sind auch ohne Anlass und ohne Interventionsmöglichkeiten des Nutzers zur Herausgabe der Daten an die Vereinigten Staaten verpflichtet.Der Nutzer kann die Hoheit über seine Daten nur dann wiedergewinnen, wenn ihm neben der voreingestellten Möglichkeit zum Datenspeicher, die Option eingeräumt wird, einen Online-Speicher seiner Wahl zu aktivieren, so z. B. Datenspeichermöglichkeiten bei deutschen Anbietern oder privaten Servern.Die Implementierung dieser Techniken ist den betroffenen Anbietern ohne Weiteres möglich. Die entsprechenden Internetprotokolle sind verfügbar und werden durch Drittanbieter in deren Produkte eingebaut. Hier hat der Nutzer meist die Wahl zwischen dem voreingestellten Dienst des Betriebssystems, anderen Anbietern und eigenen Servern. Der Anbieter des Betriebssystems muss diese Internetprotokolle lediglich auf der Betriebssystemebene zur Verfügung stellen, damit der Nutzer die Wahl zwischen der voreingestellten Lösung, Drittanbietern oder eigenen Servern hat.Der Nutzer ist somit in der Lage, eine Entscheidung darüber zu treffen, wo seine Daten (z. B. Fotos) gespeichert werden: dem Zugriff der fremden Nachrichtendienste im Ausland ausgesetzt auf den Servern in den Vereinigten Staaten, bei einem deutschen Anbieter seiner Wahl in Deutschland oder auf seinem privaten Server zu Hause oder im Unternehmen.Kosten für den Bund und die Länder werden nicht erwartet, deutsche Online-Services können eine Geschäftsbelebung erwarten, deutsche Nutzer haben größere Datensicherheit.
Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie – zu überweisen. Begründung
Mit der Petition wird die Implementierung eines frei konfigurierbaren Onlinedienstes
neben dem voreingestellten Dienst durch die Anbieter von Computer-
Betriebssystemen, Computern, Tablets und Smartphones gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Anbieter von
Computer-Betriebssystemen bei bestimmten Services durch eine nicht abänderbare
Voreinstellung nur bestimmte Speichermöglichkeiten für Daten anbieten würden.
Dies führe dazu, dass Daten auf Servern in den Vereinigten Staaten gespeichert
würden, deren Datenschutzbestimmungen und Handhabungen nicht den
europäischen Vorgaben und Sicherheitsstandards entsprächen. Mit der Petition wird
begehrt, dass Anbieter von Computer-Betriebssystemen, Computern, Tablets und
Smartphones, die eine Verbindung zu einem Onlinedienst des Anbieters der
Hardware oder des Betriebssystems anbieten, neben dem voreingestellten Dienst
die freie Wahl auf einen anderen frei konfigurierbaren Onlinedienst implementieren.
Die Anbieter von Betriebssystemen sollten verpflichtet werden, ihre entsprechenden
Internetprotokolle zur Verfügung zu stellen, damit Drittanbieter ihre Produkte an die
Betriebssysteme anpassen können, so dass der Nutzer am Ende die freie Wahl
zwischen der voreingestellten Lösung, Drittanbietern oder eigenen Servern hat. Die
Implementierung dieser Techniken sei den betroffenen Anbietern ohne Weiteres
möglich. Kosten für den Bund und die Länder würden nicht erwartet, während
deutsche Nutzer von einer größeren Datensicherheit und deutsche Online-Services
von einer Geschäftsbelebung profitieren würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 142 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petitum grundsätzlich zu und begrüßt das mit
der Petition zum Ausdruck gebrachte Engagement im Hinblick auf die
Gewährleistung der Datensicherheit.
Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung im Rahmen der
„Digitalen Agenda 2015“ hervorgehoben hat, dass Standardisierung und
Interoperabilität im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
für Deutschland von strategischer Bedeutung sind. Die Standardisierung ist eine
wesentliche Voraussetzung für die Schaffung von Interoperabilität komplexer
technischer IKT-Systeme im Bereich der Hardware und der Software. Als Beispiel ist
hier das Internet mit seinen hochgradig vernetzten IKT-Strukturen sowie den
vielfältigen digitalen Inhalten und Online-Diensten zu nennen. Die Entwicklung und
Anwendung von Standards durch Unternehmen und Programmierer ist jedoch
freiwillig. Gleichzeitig gilt aber auch, wer Standards setzen und durchsetzen kann,
verschafft sich klare Wettbewerbsvorteile. Zudem ermöglicht Standardisierung
weitestgehende Herstellerunabhängigkeit bei der Auswahl von Produkten. Die
Bundesregierung setzt deshalb auf „Offene Standards“, damit der ungehinderte
Zugang zu den IKT-Märkten gewährleistet ist. Offene Standards unterstützen die
Interoperabilität und die Funktionsfähigkeit komplexer technischer Systeme am
besten.
In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss ausdrücklich die Absicht der
Bundesregierung, bei Schlüsseltechnologien und IT-Kernkompetenzen eigene
Technologieplattformen und Produktionslinien in Deutschland bzw. im europäischen
Verbund zu halten. Der Bund fördert im Software-Bereich gerade auch die
Entwicklung von offenen Plattformen und Open-Source-Lösungen und unterstützt
Prozesse der Standardisierung, Interoperabilität und Zertifizierung als wichtige
Parameter für den Markterfolg deutscher Produkte.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt sich daher dafür ein, dass
Betriebssysteme eine quelloffene Software oder Open Source Software sowie offene
interoperable Standards verwenden. Verfügt ein Anbieter eines Betriebssystems
über eine marktbeherrschende Stellung auf dem relevanten Markt und missbraucht
diese, bietet das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht das notwendige
Instrumentarium, um Interoperabilität herstellen zu können.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – zu
überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.Begründung (pdf)