Región: Alemania

Internet - Kostenlose Bereitstellung der wichtigsten juristischen Gesetzeskommentare im Internet

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
179 Apoyo 179 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

179 Apoyo 179 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass von den wichtigsten Gesetzeskommentaren öffentliche kostenlose Online-Versionen auf staatliche Kosten bzw. durch zweckgebundene Aussetzung des Urheber-/Verlegerrechts mit Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.

Razones.

Sowohl die Gesetze als auch die Gerichtsentscheidungen sind öffentlichdirekt über digitale Fernverbindung einsehbar.Die Begründung dafür ist annehmbarerweise, zumindest ebenfalls,dass die Bürger ein Recht haben, zu wissen,wonach eventuell über oder für sie Recht gesprochen werden würde. Die Gesetzeskommentare, die in essentieller Funktion - die vergangenen Gerichtsentscheidungen zusammenfassen, - die verhältnismäßige Relevanz der Entscheidungen als Referenz in der Praxis darstellen, - die in der Praxis verwendete Interpretation des Gesetzeswortlauts darlegen - auf in den Gesetzestexten nicht nowtendigerweise offensichtliche Zusammenwirkungen ihrer Einzelbestimmungen hinweisensind dafür, womit der Bürger von der Justiz rechnen kann und muss,entscheidend, bzw. sind ein essentieller Teil der Grundlage davon.Im Prinzip ist eine verlässliche und ausreichend erklärteDarlegung der staatsgewaltlichen Rechtsgrundlageohne die Erfüllung dieser Funktion unvollständig.Öffentliche Bibliotheken halten die Gesetzeskommentare zum Lesensowie gegebenenfalls zur Ausleihe bereit, doch ein entsprechendzumindest sinngemäß anzunehmendes Grundrecht ist dadurch zumindest eventuell immernoch nicht nach Möglichkeit gewährleistet,zumindest solange ein Bürger eingeschränkt bewegungs- oder transportfähig ist.Im Übrigen würde die digitale Verfügbarkeit der Kommentartexteeine sinngemäße Konsequenz ihrer öffentlichen Verfügbarkeit inBibliotheken darstellen.

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