179 Potpisi
Peticija je zaključena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass von den wichtigsten Gesetzeskommentaren öffentliche kostenlose Online-Versionen auf staatliche Kosten bzw. durch zweckgebundene Aussetzung des Urheber-/Verlegerrechts mit Entschädigung zur Verfügung gestellt werden.
Obrazloženje
Sowohl die Gesetze als auch die Gerichtsentscheidungen sind öffentlichdirekt über digitale Fernverbindung einsehbar.Die Begründung dafür ist annehmbarerweise, zumindest ebenfalls,dass die Bürger ein Recht haben, zu wissen,wonach eventuell über oder für sie Recht gesprochen werden würde. Die Gesetzeskommentare, die in essentieller Funktion - die vergangenen Gerichtsentscheidungen zusammenfassen, - die verhältnismäßige Relevanz der Entscheidungen als Referenz in der Praxis darstellen, - die in der Praxis verwendete Interpretation des Gesetzeswortlauts darlegen - auf in den Gesetzestexten nicht nowtendigerweise offensichtliche Zusammenwirkungen ihrer Einzelbestimmungen hinweisensind dafür, womit der Bürger von der Justiz rechnen kann und muss,entscheidend, bzw. sind ein essentieller Teil der Grundlage davon.Im Prinzip ist eine verlässliche und ausreichend erklärteDarlegung der staatsgewaltlichen Rechtsgrundlageohne die Erfüllung dieser Funktion unvollständig.Öffentliche Bibliotheken halten die Gesetzeskommentare zum Lesensowie gegebenenfalls zur Ausleihe bereit, doch ein entsprechendzumindest sinngemäß anzunehmendes Grundrecht ist dadurch zumindest eventuell immernoch nicht nach Möglichkeit gewährleistet,zumindest solange ein Bürger eingeschränkt bewegungs- oder transportfähig ist.Im Übrigen würde die digitale Verfügbarkeit der Kommentartexteeine sinngemäße Konsequenz ihrer öffentlichen Verfügbarkeit inBibliotheken darstellen.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
28. 03. 2019.
Peticija završava:
20. 06. 2019.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
Debata
Još nema argumenata protiv.