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Internet - Neutrale Datenübermittlung im Internet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

5.338 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

5.338 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität soll ein freies und offenes Internet sichergestellt werden! Alle Daten sollen gleich behandelt werden, kein Anbieter sollte in den Netzen "Vorfahrt" vor anderen bekommen, kein Infrastrukturanbieter einzelne Kunden für Vorzugsbehandlungen zur Kasse bitten. Netzneutralität sichert somit den Zugang zu Wissen und Informationen für alle, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen, sozialer Schicht und ökonomischer Leistungsfähigkeit.

Begründung

Wir sehen mit dem möglichen Ende der Netzneutralität eine ganz erhebliche Gefahr für die digitale Gleichberechtigung und Teilhabe in Deutschland, Europa und der Welt . Das Ende der Netzneutralität wäre das Ende des freien Internets wie wir es kennen. Wir lehnen es mit aller Deutlichkeit ab, wenn Internetanbieter bereit sind, die Netzneutralität (und damit auch die Meinungsfreiheit im Internet) aufzugeben. Sei es , um diese als Spielball gegen staatliche Regulierung der Netzinfrastruktur einzusetzen oder sie aus wirtschaftlichen Interessen zu missbrauchen. Vielmehr muss schneller und konsequenter in die Infrastruktur des Netzes investiert werden, damit allen Nutzern unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen, sozialer Schicht und ökonomischer Leistungsfähigkeit gleichermaßen das Internet zur Verfügung steht. Netzmanagement darf weder eine inhaltliche, politische noch ökonomische Kontrolle inne haben. Netzneutralität ist notwendig für die zukünftige freie und kreative Entfaltung des Internets. Daher fordern wir die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.08.2010
Sammlung endet: 02.10.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Jan Richter

    Internet

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität gefordert, um
    die freie und kreative Entfaltung des Internets zu gewährleisten.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Petition mit 5.338 Mitzeichnungen und
    100 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    In den Petitionen wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:

    Das
    Internet
    sei das W issens-, Kultur- und Kommunikationsmedium des
    21. Jahrhunderts. Daher müsse für eine breite Öffentlichkeit Zugang zum Internet
    gewährleistet werden. Alle Daten sollten dabei gleich behandelt werden. Kein
    Anbieter dürfe in den Netzen - unabhängig davon, ob es sich um kabelgebundene
    oder Mobilfunknetzte handele -
    Vorfahrt
    vor anderen bekommen. Kein
    Infrastrukturanbieter dürfe einzelne Kunden bevorzugt behandeln. Die Netzneutralität
    sichere somit den Zugang zu W issen und Informationen für alle, unabhängig von
    Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen,
    sozialer Schicht
    und
    ökonomischer
    Leistungsfähigkeit. Der Begriff Netzneutralität bezeichne dabei die neutrale
    Übermittlung von Daten im Internet, die eine gleichberechtigte Übertragung aller
    Datenpakete unabhängig davon bedeute, woher diese stammen, welchen Inhalt sie
    haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.

    Mit einem möglichen Ende der Netzneutralität könne eine erhebliche Gefahr für die
    digitale Gleichberechtigung und Teilhabe in Deutschland, Europa und der Welt
    einhergehen. Das Ende der Netzneutralität wäre das Ende des freien Internets, wie
    es bisher bekannt sei. Wenn Internetanbieter bereit seien, die Netzneutralität und
    damit auch die Meinungsfreiheit
    im Internet aufzugeben, sei dies deutlich
    abzulehnen. Es müsse schneller und konsequenter in die Infrastruktur des Netzes
    investiert werden, damit es allen Nutzern gleichermaßen zur Verfügung stehe.
    Netzmanagement dürfe weder eine inhaltliche, politische noch ökonomische Rolle
    spielen. Die Netzneutralität sei für die zukünftige freie und kreative Entfaltung des
    Internets notwendig; diese müsse daher gesetzlich verankert werden, wie es bereits
    in Chile geschehen sei.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich zusammengefasst wie folgt
    dar:

    Das mit den Petitionen verfolgte Anliegen greift die aktuelle Debatte um die
    Netzneutralität auf, wie sie u. a. auch im Rahmen des IT-Gipfelprozesses und in der
    Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestags
    geführt wird. Auch im Rahmen des neuen europäischen Rechtsrahmens für
    Telekommunikationsdienste
    und
    bei
    der
    Novellierung
    des
    Telekommunikationsgesetzes spielte das Thema eine wichtige Rolle.

    Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung im Sinne einer
    diskriminierungsfreien Behandlung ebenfalls eine Gleichbehandlung aller Daten,
    Nutzer, Anbieter und Netzbetreiber anstrebt. Dem Anliegen der Petenten ist
    uneingeschränkt zuzustimmen, dass hierfür schnell und konsequent
    in die
    Netzinfrastruktur
    investiert werden muss, damit das Internet allen Nutzern
    gleichermaßen zur Verfügung steht.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung diesen Prozess
    aktiv
    im Rahmen
    ihrer Breitbandstrategie
    unterstützt,
    die
    neben
    einer
    flächendeckenden Grundversorgung mit breitbandigen Netzzugängen auch den
    Ausbau flächendeckender Hochleistungsnetze zu beschleunigen sucht. Hierin wird
    sie nicht zuletzt im Rahmen des IT-Gipfelprozesses - von der Netzwirtschaft auch
    breit unterstützt. Ziel der Breitbandstrategie ist es, bis 2014 für 75 vom Hundert der
    Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro
    Sekunde bereitzustellen, mit dem weiteren Ziel, diese hochleistungsfähigen
    Anschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben. Der erste und zweite
    Monitoring-Bericht zur Breitbandstrategie des Bundes (www.zukunft-breitband.de)

    bewerten die Breitbandstrategie bislang als Erfolg. So haben die Maßnahmen der
    Bundesregierung bereits
    viele zusätzliche kommunale Aktivitäten für den
    Netzausbau angestoßen. Auch die W irtschaft hat den Breitbandausbau noch einmal
    verstärkt.

    Im Ergebnis ist das Wachstum des deutschen Breitbandmarktes im internationalen
    Vergleich überdurchschnittlich stark. Damit ist die Entwicklung auf dem deutschen
    Telekommunikationsmarkt ein gutes Beispiel für die Leistungskraft wettbewerblicher
    Lösungen und Beleg dafür, dass beim Breitbandausbau auch in Zukunft maßgeblich
    auf den Markt und unternehmerische Vielfalt gesetzt werden sollte. Der Ausschuss
    ist überzeugt davon, dass sich Innovationen und Fortschritt - ebenso wie der in den
    Petitionen angestrebte Schutz der digitalen Gleichberechtigung und Teilhabe -
    letztlich nur über funktionsfähige Wettbewerbsmärkte erreichen lässt. Daher werden
    auch
    und
    wachstums-
    noch
    Rahmenbedingungen
    die
    Zukunft
    in
    innovationsfreundlicher ausgestaltet.

    Durch den Netzausbau verliert das für Durchbrechungen von Netzneutralität oft
    herangezogene Argument des notwendigen Netzwerkmanagements im Hinblick auf
    erforderliche Engpassverwaltung an Gewicht. Dennoch werden Herausforderungen
    bestehen bleiben, wie die Abwehr von Angriffen auf die Netzintegrität, die
    Reduzierung von Spams und allgemeine Anforderungen der Verkehrsleitung. Diese
    Aufgaben des Netzwerkmanagements nehmen bei steigenden Verkehrsmengen
    sogar noch zu.

    Das bloße Netzwerkmanagement darf kein im Regelfall bestimmendes Element des
    Internets werden; es darf nicht übergewichtet werden.
    Im Detail können jedoch
    Problemstellungen des Netzwerkmanagements weder heute noch zukünftig vollends
    ausgeblendet werden. Das geltende Telekommunikationsrecht hält bereits
    Instrumente bereit, um einem Missbrauch seitens einzelner Netzbetreiber Einhalt zu
    gebieten. Die dem Internet zugrunde liegende Technik befindet sich allerdings
    ebenso wie
    die Geschäftsmodelle
    der Dienstanbieter, Netzbetreiber
    und
    Gerätehersteller in einem Umbruch. Im Rahmen breitbandiger Datendienste werden
    Internet, Telekommunikation und Mediendienste zukünftig auf einer Plattform
    erbracht werden. Bei allen Gemeinsamkeiten treffen dabei
    in vielerlei Hinsicht
    durchaus unterschiedliche Prinzipien aufeinander. Das betrifft sowohl Zugangs- und
    Entgeltfragen als auch die Vorgabe von Transparenzpflichten hinsichtlich netzseitiger
    Verkehrssteuerung und Mindeststandards für den Inhaltetransport.

    Der Deutsche Bundestag setzt zur Problemlösung vorrangig auf Wettbewerb und
    Netzausbau. Die Bundesregierung prüft, wie die Diskriminierungsfreiheit und der
    ungehinderte Zugang zu Informationen auch in künftigen Netzen gewährleistet
    werden können.
    Im Interesse der Nutzer, Anbieter und Betreiber stehen dabei
    Diskriminierungsfreiheit und transparente Angebote im Vordergrund.

    Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung der Informationstechnologie begrüßt der
    Deutsche Bundestag die aktuelle öffentliche Debatte und führt sie u.a. im Rahmen
    der bereits erwähnten Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
    (siehe Drucksache 17/950 und Vierter Zwischenbericht Netzneutralität Drucksache
    17/8536). Entsprechende Informationen können über den Internetauftritt des
    Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de aufgerufen werden. Die
    Bundesregierung sucht z.B.
    im Rahmen des IT-Gipfels den Dialog mit allen
    Betroffenen. Ferner sollen im Rahmen des Fachdialogs Netzneutralität der konkrete
    Handlungsbedarf und mögliche Handlungsoptionen des Staates identifiziert werden.

    Im Rahmen
    Telekommunikationsgesetzes wurden
    des
    der Novellierung
    Transparenzverpflichtungen und qualitative Mindeststandards bereits verstärkt.
    Hiermit wurden Vorgaben
    für
    europäischen Rechtsrahmens
    neuen
    des
    Telekommunikationsdienste umgesetzt. Hierdurch ist zugleich gewährleistet, dass
    dieser Ansatz nicht nur in Deutschland, sondern europaweit einheitlich verfolgt wird.
    Dies ist angesichts der
    internationalen Prägung des Internets von besonderer
    Bedeutung.

    Anlässlich der Gesetzesberatungen im Ausschuss für W irtschaft und Technologie
    des Deutschen Bundestages wurde die Vorschrift des § 41a TKG neu eingefügt, mit
    der neben den Regelungen im Kundenschutzteil des TKG eine Rahmenregelung zur
    Netzneutralität geschaffen wurde.

    insbesondere darauf hin, dass die
    Der Ausschuss weist
    in diesem Kontext
    Bundesregierung gemäß § 41a Abs. 1 TKG ermächtigt wird,
    in einer
    Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates
    gegenüber
    die
    betreiben,
    Telekommunikationsnetze
    die
    Unternehmen,
    grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und
    den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um
    eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte
    Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern;
    sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze
    des § 2 TKG. Die Bundenetzagentur kann gemäß § 41a Abs. 2 TKG in einer

    Technischen Richtlinie Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die
    Dienstqualität durch Verfügung festlegen.

    Die entsprechende Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für
    W irtschaft
    und
    Technologie
    (Drucksache
    17/7521)
    sowie
    die weiteren
    parlamentarischen Vorgänge
    des Deutschen
    im Internetangebot
    können
    Bundestages unter www.bundestag.de eingesehen werden.

    Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass für weitere
    parlamentarische Initiativen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Der von den Fraktionen SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium des
    Innern zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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