Jan Richter
Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität gefordert, um
die freie und kreative Entfaltung des Internets zu gewährleisten.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Petition mit 5.338 Mitzeichnungen und
100 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
In den Petitionen wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Das
Internet
sei das W issens-, Kultur- und Kommunikationsmedium des
21. Jahrhunderts. Daher müsse für eine breite Öffentlichkeit Zugang zum Internet
gewährleistet werden. Alle Daten sollten dabei gleich behandelt werden. Kein
Anbieter dürfe in den Netzen - unabhängig davon, ob es sich um kabelgebundene
oder Mobilfunknetzte handele -
Vorfahrt
vor anderen bekommen. Kein
Infrastrukturanbieter dürfe einzelne Kunden bevorzugt behandeln. Die Netzneutralität
sichere somit den Zugang zu W issen und Informationen für alle, unabhängig von
Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen,
sozialer Schicht
und
ökonomischer
Leistungsfähigkeit. Der Begriff Netzneutralität bezeichne dabei die neutrale
Übermittlung von Daten im Internet, die eine gleichberechtigte Übertragung aller
Datenpakete unabhängig davon bedeute, woher diese stammen, welchen Inhalt sie
haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.
Mit einem möglichen Ende der Netzneutralität könne eine erhebliche Gefahr für die
digitale Gleichberechtigung und Teilhabe in Deutschland, Europa und der Welt
einhergehen. Das Ende der Netzneutralität wäre das Ende des freien Internets, wie
es bisher bekannt sei. Wenn Internetanbieter bereit seien, die Netzneutralität und
damit auch die Meinungsfreiheit
im Internet aufzugeben, sei dies deutlich
abzulehnen. Es müsse schneller und konsequenter in die Infrastruktur des Netzes
investiert werden, damit es allen Nutzern gleichermaßen zur Verfügung stehe.
Netzmanagement dürfe weder eine inhaltliche, politische noch ökonomische Rolle
spielen. Die Netzneutralität sei für die zukünftige freie und kreative Entfaltung des
Internets notwendig; diese müsse daher gesetzlich verankert werden, wie es bereits
in Chile geschehen sei.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich zusammengefasst wie folgt
dar:
Das mit den Petitionen verfolgte Anliegen greift die aktuelle Debatte um die
Netzneutralität auf, wie sie u. a. auch im Rahmen des IT-Gipfelprozesses und in der
Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestags
geführt wird. Auch im Rahmen des neuen europäischen Rechtsrahmens für
Telekommunikationsdienste
und
bei
der
Novellierung
des
Telekommunikationsgesetzes spielte das Thema eine wichtige Rolle.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung im Sinne einer
diskriminierungsfreien Behandlung ebenfalls eine Gleichbehandlung aller Daten,
Nutzer, Anbieter und Netzbetreiber anstrebt. Dem Anliegen der Petenten ist
uneingeschränkt zuzustimmen, dass hierfür schnell und konsequent
in die
Netzinfrastruktur
investiert werden muss, damit das Internet allen Nutzern
gleichermaßen zur Verfügung steht.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung diesen Prozess
aktiv
im Rahmen
ihrer Breitbandstrategie
unterstützt,
die
neben
einer
flächendeckenden Grundversorgung mit breitbandigen Netzzugängen auch den
Ausbau flächendeckender Hochleistungsnetze zu beschleunigen sucht. Hierin wird
sie nicht zuletzt im Rahmen des IT-Gipfelprozesses - von der Netzwirtschaft auch
breit unterstützt. Ziel der Breitbandstrategie ist es, bis 2014 für 75 vom Hundert der
Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro
Sekunde bereitzustellen, mit dem weiteren Ziel, diese hochleistungsfähigen
Anschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben. Der erste und zweite
Monitoring-Bericht zur Breitbandstrategie des Bundes (
www.zukunft-breitband.de)
bewerten die Breitbandstrategie bislang als Erfolg. So haben die Maßnahmen der
Bundesregierung bereits
viele zusätzliche kommunale Aktivitäten für den
Netzausbau angestoßen. Auch die W irtschaft hat den Breitbandausbau noch einmal
verstärkt.
Im Ergebnis ist das Wachstum des deutschen Breitbandmarktes im internationalen
Vergleich überdurchschnittlich stark. Damit ist die Entwicklung auf dem deutschen
Telekommunikationsmarkt ein gutes Beispiel für die Leistungskraft wettbewerblicher
Lösungen und Beleg dafür, dass beim Breitbandausbau auch in Zukunft maßgeblich
auf den Markt und unternehmerische Vielfalt gesetzt werden sollte. Der Ausschuss
ist überzeugt davon, dass sich Innovationen und Fortschritt - ebenso wie der in den
Petitionen angestrebte Schutz der digitalen Gleichberechtigung und Teilhabe -
letztlich nur über funktionsfähige Wettbewerbsmärkte erreichen lässt. Daher werden
auch
und
wachstums-
noch
Rahmenbedingungen
die
Zukunft
in
innovationsfreundlicher ausgestaltet.
Durch den Netzausbau verliert das für Durchbrechungen von Netzneutralität oft
herangezogene Argument des notwendigen Netzwerkmanagements im Hinblick auf
erforderliche Engpassverwaltung an Gewicht. Dennoch werden Herausforderungen
bestehen bleiben, wie die Abwehr von Angriffen auf die Netzintegrität, die
Reduzierung von Spams und allgemeine Anforderungen der Verkehrsleitung. Diese
Aufgaben des Netzwerkmanagements nehmen bei steigenden Verkehrsmengen
sogar noch zu.
Das bloße Netzwerkmanagement darf kein im Regelfall bestimmendes Element des
Internets werden; es darf nicht übergewichtet werden.
Im Detail können jedoch
Problemstellungen des Netzwerkmanagements weder heute noch zukünftig vollends
ausgeblendet werden. Das geltende Telekommunikationsrecht hält bereits
Instrumente bereit, um einem Missbrauch seitens einzelner Netzbetreiber Einhalt zu
gebieten. Die dem Internet zugrunde liegende Technik befindet sich allerdings
ebenso wie
die Geschäftsmodelle
der Dienstanbieter, Netzbetreiber
und
Gerätehersteller in einem Umbruch. Im Rahmen breitbandiger Datendienste werden
Internet, Telekommunikation und Mediendienste zukünftig auf einer Plattform
erbracht werden. Bei allen Gemeinsamkeiten treffen dabei
in vielerlei Hinsicht
durchaus unterschiedliche Prinzipien aufeinander. Das betrifft sowohl Zugangs- und
Entgeltfragen als auch die Vorgabe von Transparenzpflichten hinsichtlich netzseitiger
Verkehrssteuerung und Mindeststandards für den Inhaltetransport.
Der Deutsche Bundestag setzt zur Problemlösung vorrangig auf Wettbewerb und
Netzausbau. Die Bundesregierung prüft, wie die Diskriminierungsfreiheit und der
ungehinderte Zugang zu Informationen auch in künftigen Netzen gewährleistet
werden können.
Im Interesse der Nutzer, Anbieter und Betreiber stehen dabei
Diskriminierungsfreiheit und transparente Angebote im Vordergrund.
Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung der Informationstechnologie begrüßt der
Deutsche Bundestag die aktuelle öffentliche Debatte und führt sie u.a. im Rahmen
der bereits erwähnten Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
(siehe Drucksache 17/950 und Vierter Zwischenbericht Netzneutralität Drucksache
17/8536). Entsprechende Informationen können über den Internetauftritt des
Deutschen Bundestages unter
www.bundestag.de aufgerufen werden. Die
Bundesregierung sucht z.B.
im Rahmen des IT-Gipfels den Dialog mit allen
Betroffenen. Ferner sollen im Rahmen des Fachdialogs Netzneutralität der konkrete
Handlungsbedarf und mögliche Handlungsoptionen des Staates identifiziert werden.
Im Rahmen
Telekommunikationsgesetzes wurden
des
der Novellierung
Transparenzverpflichtungen und qualitative Mindeststandards bereits verstärkt.
Hiermit wurden Vorgaben
für
europäischen Rechtsrahmens
neuen
des
Telekommunikationsdienste umgesetzt. Hierdurch ist zugleich gewährleistet, dass
dieser Ansatz nicht nur in Deutschland, sondern europaweit einheitlich verfolgt wird.
Dies ist angesichts der
internationalen Prägung des Internets von besonderer
Bedeutung.
Anlässlich der Gesetzesberatungen im Ausschuss für W irtschaft und Technologie
des Deutschen Bundestages wurde die Vorschrift des § 41a TKG neu eingefügt, mit
der neben den Regelungen im Kundenschutzteil des TKG eine Rahmenregelung zur
Netzneutralität geschaffen wurde.
insbesondere darauf hin, dass die
Der Ausschuss weist
in diesem Kontext
Bundesregierung gemäß § 41a Abs. 1 TKG ermächtigt wird,
in einer
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates
gegenüber
die
betreiben,
Telekommunikationsnetze
die
Unternehmen,
grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und
den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um
eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte
Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern;
sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze
des § 2 TKG. Die Bundenetzagentur kann gemäß § 41a Abs. 2 TKG in einer
Technischen Richtlinie Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die
Dienstqualität durch Verfügung festlegen.
Die entsprechende Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für
W irtschaft
und
Technologie
(Drucksache
17/7521)
sowie
die weiteren
parlamentarischen Vorgänge
des Deutschen
im Internetangebot
können
Bundestages unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass für weitere
parlamentarische Initiativen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium des
Innern zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.