Reģions: Vācija

Internet - Regelungen zur Betreibung von Webseiten

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

64 Paraksti

Petīcija ir parakstīta

64 Paraksti

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es keinem Webseitenbetreiber erlaubt ist, ohne einen Hinweis,wie bei der Cookierichtlinie, den Browser/PC nach aktiven AdBlockern und Antivierenprogrammen zu scannen, die Werbung (Ads) bzw. Trackingscripte blockieren.Zusätzlich müssen Webseitenbetreiber eine An/Aus Funktion für das Tracking implementieren und Werbung darf nur noch statisch sein, kein Audio mehr abspielen und ausschließlich per SSL eingebunden werden, sowie keine Daten senden.

Pamatojums

Der Grund dafür ist der Eingriff in die Privatsphäre. Durch die AdBlocker werden u. a. auch Trackingscripte blockiert, denn diese geben dem dahinter stehenden Unternehmen, eine Menge Daten, den der Nutzer aus meiner Sicht nicht direkt widersprechen kann.Es ist somit nicht möglich, anders wie bei der An/Aus Funktion bei sozialen Netzwerken, auch das Tracking abzuschalten, ergo kommt mind. ein Script- bzw. direkt ein AdBlocker zum EInsatz.Nun zum Thema Werbung:Ich respektiere den Einsatz von Werbung, damit sich gerade kleinere Seiten refinanzieren können, jedoch in einem gewissen Maß und nicht in Massen. Hier muss ebenfalls dringendst ein Gesetz her, welches regelt, wie viel Werbung auf einer Webseite prozentual zum Content vorhanden sein darf und wenn, dass diese lediglich statisch ist (kein flackern, blinken, etc.) und kein Audio enthält.Wichtig ist auch und das ist beim heutigen technischen Stand nicht unmöglich, dass seriöse Werbeanbieter ihre Werbung ausschließlich per SSL mit gültigen Zertifikat anbieten dürfen, da u. a. Sicherheitssoftware bei einem Zertifikatsfehler Alarm schlägt. Ebenfalls besteht je Werbebanner zu 99 % eine Phishinggefahr, sollte kein SSL benutzt werden.Es muss somit eindeutig der Einsatz von Werbung geregelt werden und die Erkennung von blockierender Software/Browseraddons muss mit der Cookierichtlinie gleichgestellt werden.Ebenfalls muss eine eingebaute Trackingfunktion sichtbar deaktivierbar sein, wie es bei sozialen Netzwerken bereits der Fall ist, damit die dadurch resultierende Datenerhebung im Bedarfsfall verhindert werden kann.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 26.01.2017
Petīcija beidzas: 09.03.2017
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 1-18-09-2263-039532

    Internet


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Petition soll es Webseitenbetreibern verboten werden, ohne einen Hinweis wie
    bei der Cookie-Richtlinie den Browser oder PC nach aktiven Ad-Blockern und
    Antivirenprogrammen zu scannen, die Werbung bzw. Trackingscripte blockieren.
    Außerdem sollen eine An/Aus-Funktion für das Tracking und Vorgaben für die
    Werbung auf Webseiten eingeführt werden.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 64 Mitzeichnungen und... vairāk

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