38 signatures
Petition is addressed to: Koalitionsverhandlungen CDU/CSU & SPD
An
Herrn Friedrich Merz, MdB
Herrn Lars Klingbeil, MdB
Frau Saskia Esken, MdB
Herrn Alexander Dobrindt, MdB
Sowie die Chefverhandler der Verhandlungsgruppen:
Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz
Herr Philipp Amthor, MdB
Frau Daniela Ludwig, MdB
Frau Sonja Eichwede, MdB
Wirtschaft, Industrie, Tourismus
Herr Jens Spahn, MdB
Herr Hansjörg Durz, MdB
Herr Alexander Schweitzer, MdB
Politiker der Parteien CDU, CSU und SPD
28. März 2025
Ja zu Reformen des Vergaberechts – Nein zur Einschränkung des Rechtsschutzes!
Offener Brief der Vergaberechtsanwälte, Vergabepraktiker aus Verwaltung, Wirtschaft sowie der Rechtspflege in Deutschland zur geplanten Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern
Sehr geehrte Damen und Herren,
Deutschland braucht ein modernes, effizientes und rechtssicheres Vergaberecht – nicht den Abbau von Rechtsschutz! Die von CDU/CSU und SPD geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde vor den Oberlandesgerichten ist ein massiver Angriff auf das Grundrecht auf einen gesetzlichen Richter nach Art. 103 GG, die Rechtssicherheit, den fairen Wettbewerb und die wirtschaftliche Effizienz der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Vereinfachung des Vergaberechts und mehr Spielräume zu Gunsten der öffentlichen Auftraggeber, darf nicht mit einer Schwächung des Rechtsschutzes insbesondere für die Unternehmen (Bieter) einhergehen. Eine strukturelle Asymmetrie im Vergaberecht gilt es zu verhindern!
Im ersten Entwurf des Koalitionsvertrags heißt es:
„Wir werden die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigen, indem die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten entfällt.“
Dieser Vorschlag ist fatal.
Warum dieser Plan gestoppt werden muss:
1. Beschleunigung durch starke Vergabekammern, nicht durch Abbau von Rechtsschutz
– Die Vergabekammern sind personell zu verstärken, nicht ihre Kontrolle abzuschaffen. Der Missstand liegt in den meist überlangen Verfahrensdauern in der ersten Distanz, nicht im Rechtsschutz vor den Oberlandesgerichten. Nur in 1/5 aller Verfahren kommt zur Anrufung der OLG-Vergabesenate.
2. Gefahr für den Rechtsstaat und massive unionsrechtliche Risiken
– Ohne aufschiebende Wirkung gibt es keine effektive gerichtliche Kontrolle. Vergabekammern sind keine Gerichte sondern Spruchkörper der Verwaltung. Der EuGH hat klargestellt, dass eine abschließende Entscheidung einer unabhängigen Instanz erforderlich ist.
3. Schwächung des Wettbewerbs und steigende Kosten für die öffentliche Hand
– Rechtsschutz verhindert Fehlentscheidungen! Ohne diesen werden unwirtschaftliche Vergaben zunehmen, Schadensersatzklagen auf den entgangenen Gewinn (Ingsteel-Urteil, Rs. C-547/22) drohen. Den öffentlichen Haushalten drohen massive finanzielle Risiken.
4. Vergabesenate der Oberlandesgerichte verlieren an Bedeutung
– Es droht, dass die OLG-Senate überwiegend nur noch als Vorbereitungsinstanz für spätere Schadensersatzklagen dienen werden. Die richterliche Rechtfortbildung im Vergaberecht droht Schaden zu nehmen.
Es gibt bessere Lösungen!
Statt einer Schwächung des Rechtsschutzes sind praxistaugliche Reformen notwendig:
· Strukturierte und digitale Vergabeakten zur Beschleunigung der Verfahren.
· Bessere Personalausstattung der Vergabekammern für zügigere Entscheidungen.
· Verpflichtende Videokonferenzen zur Verfahrensstraffung.
Wir fordern Sie auf, den Rechtsstaat nicht zugunsten einer Scheinbeschleunigung zu opfern. Die Vergaberechtsreform muss effizient, rechtssicher und fair gestaltet werden – und nicht den Rechtsschutz der Unternehmen untergraben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichner
Reason
Es gilt noch vor Beendigung der Koalitionsverhandlungen möglichst eine Änderung zu erreichen.
Petition details
Petition started:
03/30/2025
Petition ends:
09/29/2025
Region:
Germany
Topic:
Economy
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new language versionDebate
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Weil ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht einer Einschränkung des Rechtsschutzes nicht zustimme.
Weil ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht einer Einschränkung des Rechtsschutzes und den damit verbundene Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien nicht zustimmen kann.
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