Region: Nürnberg
Gesundheit

JA zur Herstellung von nötigem Kneipenlärmschutz in der Mathildenstraße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ordnungsamt, Liegenschaftamt der Stadt Nürnberg
3 Unterstützende 0 in Nürnberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3 Unterstützende 0 in Nürnberg

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Mit vorliegender Petition fordert die Unterzeichnerschaft, die hier u.a. als die leidtragende Anwohnerschaft vertreten ist, das Liegenschaftsamt und das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg dazu auf, der baulich an die Mathildenstraße angrenzenden Schankgaststätte (Hausnummer 38, 90489 Nürnberg) eine Sperrzeitänderung zu bescheiden, infolgedessen diese Gaststätte niemals zwischen 22 und 5 Uhr betrieben werden darf; insbesondere niemals zum Zweck der Gästebewirtung oder Bereitstellung von Räumen für die Nutzung durch Feiergesellschaften.

Zudem soll in besagten Nachtzeiten ein Verbot des Verweilens in dem kneipennahen Straßenabschnitt gelten. Auf das nachtzeitliche Ruhegebot und Verweilverbot sollen in der Nähe der Gaststätte errichtete Beschilderungen gut einsehbar hinweisen.

Situation:

Im engen Umfeld der Gaststätte (Fahrbahn-, Gehweg-, Kneipenhinterhofs- und Kneipenzugangsbereich) begaben sich während Nachtzeiten und an unzähligen Tagen in unzumutbarer Häufigkeit( hunderte Lärmvorkommnisse) und unerlaubter Weise kneipenbesucherverursachte Freisetzungen von Schalldruck(db), welcher gemeinhin als Lärm verstanden, mehrere Personen aus der benachbarten Anwohnerschaft (teils massiv) belästigte, mit der Folge der unerlaubten Wohnungsnutzungseinschränkung, Ruhe- und Schlafstörung, Erregung von gesundheits- und wohlbefindensabträglichem Stress zulasten der Anwohnerschaft (die hier zeichnet).

Solcher, sich über offene/ gekippte Fenster und mittels Fenstervibration in Wohnungen bahnbrechende Schalldruck, zumeist mehr als 55db betragend, rührte aus den der Kneipenbesucherschaft (Gruppen, Einzelne, Duos) bzw. dem Gästezu- und -abstrom eindeutig zuzuordnenden Gebahren her: Autotürenzuschlagen, lautes Fahrzeugparken, wechselseitiges Zurufen, Jubelsang, Telefonate, Gelächter, Unterhaltungen und (anscheinlich alkoholintoxikationsbedingten) Selbstgespräche.

Sofern besagte Gaststätte unter herkömmlichen Bedingungen den Betrieb fortführt, sind eben beschriebene Lärmgefährdungsverhalte weiterhin gegeben; welche aufgrund der geltenden Lärmschutzverordnungen unverzüglich zu unterbinden sind. Die rechtliche Verantwortung der Gaststättenbetreiberschaft und zuständiger Behörden für die sich aus dem Gästeverkehr ergebenden Lärmgefahren und -emissionen besteht ebenfalls weiterhin.

Für Ihre zielführenden Mühen sei den Ämtern vorab gebührend gedankt.

Der Petent Hr. Hohmann und Unterzeichnerschaft

Nürnberg im Sommer 2021

Begründung

Bisheriger Lärmschutz erwies sich in hunderten Fällen als unwirksam.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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