Reģions: Vācija
Labklājība

Jobcenter abschaffen, dank "Innerbetrieblicher Weiterbildung"

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen das gesetzlich geregelt eine "Innerbetriebliche Weiterbildungen" für alle Arbeitsuchenden ab der 5.Woche ohne Beschäftigung, durch die Bundesagentur für Arbeit angeboten und finanziert wird. Die Ausbildungsvergütung incl. der Sozialabgaben der Arbeitgebers, sollen hierbei vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

Pamatojums

Jeder Arbeitsuchende, der länger als 5 Wochen ohne Beschäftigung ist, muß die Chance erhalten, an einer gesetzlich geregelten "Innerbetrieblichen Weiterbildung" für mindestens 36 Monate, zu einer Ausbildungsvergütung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde bzw. Ausbildungstarif, teilzunehmen.

Die Agentur für Arbeit verpflichtet sich für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten, die Ausbildung des Arbeitsuchenden mit einer Ausbildungsvergütung in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde (bzw. Ausbildungstarif) incl. der gesetzlichen Sozialabgaben des Ausbildungsbetriebes zu finanzieren, wenn der Betrieb sich bereit erklärt dem Teilnehmer bis spätestens zum Ablauf der 36 Monate, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Mindestdauer 12 Monate, vertraglich zuzusichern und Ihn bis dato innerbetrieblich weiterzubilden.

Nur so wird es möglich sein, die Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitsuchenden weiter zu nutzen und zu fördern, gleichzeitig aber auch einen Nachteil im beruflichen Werdegang der Arbeitsuchenden und eine Auswirkung auf die private Liquidität zu vermeiden.

Die Jobcenter in Deutschland werden nur so lange benötigt, wie wir Langzeit-Arbeitsuchende haben, welche seit mehr als 12 Monate ohne Beschäftigung sind.

Es ist oberstes Ziel des Staates die Steuergelder sinnvoll zu verwenden und aus arbeitsuchenden Transferleistungsempfängern wieder Steuerzahler zu generieren, gleichzeitig aber auch die steigenden Kosten der Jobcenter für Verwaltung, Personal, elektrische Energie incl. Weiterer laufender Betriebskosten auf ein Minimum zu reduzieren.

Alle Jobcenter können geschlossen werden, sobald die Anzahl der Langzeitarbeitsuchenden, dank Vollbeschäftigung und "Innerbetrieblicher Weiterbildung" so stark gesunken ist, dass Ausnahmeanträge wie z.B. Die Übernahme von Heizkosten, Verpflegungsmehraufwand für Diabetiker, auch durch die örtlichen Sozialämter übernommen werden können.

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