Região: Alemanha

Jugendstrafrecht - Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von derzeit 14 Jahren

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
243 Apoiador 243 em Alemanha

A petição não foi aceite.

243 Apoiador 243 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass Strafmündigkeitsalter von derzeit 14 Jahren herabzusetzen.

Razões

Früher war man mit 21 Jahren volljährig,seit geraumer Zeit mit 18.Die Zeiten haben sich nunmal geändert, sodass man auch früher Strafmündig werden sollte.Die Jugend ist heute viel früher reif und sich auch viel früher ihres Handelns bewusst.Es wird ja geradezu damit kokkettiert,oder von kriminellen Banden ausgenutzt,dass man ja unter 14 nicht bestraft werden kann.Heutzutage bekommen 14-jährige schon Kinder und haben kriminelle Karrieren,die nichtmehr mit kindlichen Dummheiten abzutun sind.Einem Opfer ist es völlig egal,ob es von einem 12- oder 30-jährigem aus "Spass" zusammengetreten wurde.Mit freundlichen GrüssenKarsten Ebert

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Novidades

  • Pet 4-18-07-452-023501



    Jugendstrafrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Strafmündigkeitsalter von derzeit

    14 Jahren herabzusetzen.

    Der Petent führt zur Begründung aus, die Jugend sei sich heute viel früher „ihres

    Handelns bewusst“ und die Strafunmündigkeit erst ab 14 Jahren werde von

    kriminellen Banden ausgenutzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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