Bürgerrechte

Kanton BL - Kantonale Brückenleistung - statt Gang zum Sozialamt

Petition richtet sich an
Regierungsräte und Landrat
17 Unterstützende 12 in Kanton Basel-Landschaft

Sammlung beendet

17 Unterstützende 12 in Kanton Basel-Landschaft

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.11.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Regierung und Landrat des Kantons Basel-Landschaft werden von den Unterzeichnenden aufgefordert, allen Personen mit Mindestalter 60 / 61 Jahre, die ausgesteuert oder ohne Chancen auf Arbeit sind, eine kantonale Brückenleistung analog den Leistungen der Überbrückungsleistung des Bundes zu gewähren.

Voraussetzungen zum Leistungsbezug sind: Wohnsitz von drei Jahren im Kanton, 10 Jahre AHV-Beiträge, Vermögenslage analog jener der Überbrückungsleistung des Bundes. Finanzierung: Beiträge von Kanton, Gemeinden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Begründung

Bundeslösung ÜL-60plus:

Zu viele gehen leer aus!

Als politisches Kampfmittel gegen die Begrenzungsinitiative initiiert, wurde die ÜL-60plus vom Parlament derart gestutzt, dass nur wenige davon profitieren. Wer vor 60 ausgesteuert wird, vom Ausland zurückkehrt oder zuvor selbständig war, fällt durchs Netz.

Nach dem Verzehr des Altersvermögens (SKOS-Vermögensobergrenze CHF 4000 für Alleinstehende) bleibt der Gang aufs Sozialamt unvermeidlich.

Nebst dem Verlust der Arbeit droht vielen aufgrund der tiefen Mietzinsobergrenzen bei der Sozialhilfe auch noch der Verlust der Wohnung. Wer über ein Eigenheim verfügt, wird je nach Kanton und Gemeinde entweder zu einem Verkauf oder zu einem Grundpfandrechtsvertrag genötigt.

Um das Schlimmste zu verhindern, gewährte der Kanton Waadt bereits seit 10 Jahren eine kantonale Brückenleistung. Gegenwärtig profitieren rund 1200 Personen davon, wovon nur einige Dutzend in den Genuss der Überbrückungsleistung des Bundes kommen. Das zeigt, dass viele ältere Erwerbslose leer ausgehen.

Gang aufs Sozialamt im Alter ein NO-GO

Menschen – Unselbständigewerbende sowie Selbständigerwerbende – die sich ein Leben lang um Arbeit bemühten, soll der Gang aufs Sozialamt im Alter erspart bleiben. Zusätzlich soll verhindert werden, dass diese Personen im Alter in die Altersarmut abrutschen, indem sie zuvor ihr angespartes Alterskapital bis auf 4000 Franken (Alleinstehende) aufbrauchen müssen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Avenir50plus aus Münchenstein
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Im Kanton BL wurde sie Petition in ein Postulat umgewandelt.

  • Die Petition wurde überreicht, nun wird sie von einem Juristen auf die Korrektheit kontrolliert und dann wird sie der Petitions Kommission im Kanton BL übergeben, welche dann entscheidet, ob das Parlament und die Regierung darüber entscheidet.

  • Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.

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