Kaufvertragsrecht - Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur bei Gewährleistung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
784 Ondersteunend 784 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

784 Ondersteunend 784 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kunden im Rahmen des Gewährleistungsrechts einen Anspruch auf Stellung eines Ersatzgerätes während der Reparaturarbeiten erhalten

Reden

Für den Fall, dass ein Kunde eines Unternehmens, welches elektronische Geräte verkauft, Mängel an seinem Gerät entdeckt und dieses daher nach dem Garantierecht oder Gewährleitungsrecht zum Reparaturauftrag oder zur Überarbeitung des Gerätes nicht nutzen kann, ist es gesetzliches zu gewährleisten, dass der Kunde für die Dauer der Reparaturzeit ein entsprechendes Ersatzgerät bereitgestellt kriegt.Viele Konsumenten sind an ihre elektronischen Geräte gebunden und von diesen zu ihrer Berufsausführung abhängig. Wenn diese Geräte (z.B. Laptops) in Reparatur sind, sollte ein adäquates Ersatzgerät bereitgestellt werden

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Nieuws

  • Pet 4-17-07-4010-049007Kaufvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Die Petentin fordert, Kunden sollten im Rahmen des Gewährleistungsrechts einen
    Anspruch auf Stellung eines Ersatzgerätes während der Reparaturarbeiten erhalten.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, viele Kunden seien von ihren
    gekauften elektronischen Geräten abhängig, etwa um ihren Beruf ausüben zu
    können. Sie seien daher während der Reparatur der Kaufsache auf ein Ersatzgerät
    angewiesen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von der
    Petentin eingereichten Unterlagen... verder

Absolut richtig. Beipspiel Handyversicherungen von Anbietern wie Sat wenn das Handy kaputt ist man es erst zur Versicherung schicken muss, die prüfen bis zu eine Woche lang, dann muss man erst die Selbstbeteiligung überweisen, dann geht's zur Reparatur, dort dauerts auch noch mal und erst dann bekommt man sein Telefon zurück. Toll. Bei mir hat das 20 Tage gedauert (einfacher Displayschaden). Da sind mir die 150 EUR gespart auch egal, ich kann keine 3 Wochen auf mein Handy verzichten. Machen wie everphone, erst Ersatzgerät schicken, dann reparieren!

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