Kein finanzieller Vorteil für grob fahrlässig handelnde Stromhändler/Sicherstellung der Stromversorgung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden geeignete Maßnahmen gefordert, so dass Strommarktteilnehmer keinen finanziellen Vorteil erlangen können, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich die Versorgungssicherheit mit Strom gefährden.

Begründung

Im Juni 2019 haben zwei Stromhändler aus Kostengründen eine Versorgungslücke von 6 Gigawatt (ca. 6 große AKW) verursacht. Dieses war der zweite Vorfall innerhalb weniger Jahre. Die Verantwortlichen wurden jedoch jeweils nur abgemahnt.Die öffentliche Stromversorgung ist kritische Infrastruktur. Die durch einen nationalen Ausfall verursachten Schäden lassen sich kaum beziffern oder kompensieren.Der Deutsche Bundestag möge durch geeignete gesetzliche Maßnahmen die finanziellen Anreize der Spekulation mit der Versorgungssicherheit beseitigen. Beispielsweise könnte für Regelenergie ein Mindestpreis von 125 % des Ausgleichsstroms festgelegt werden. Auch gesetzlich festgelegte Strafen im Falle einer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Gefährdung der Versorgungssicherheit wären denkbar - insbesondere, wenn ein Stromausfall nur durch andere Unternehmen verhindert wurde.Unvorhersehbare Schwankungen sollen explizit nicht strafbar sein. Die geforderten Änderungen sollen verantwortlich handelnde Unternehmen nicht beeinträchtigen.

Link zur Petition

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