Alue: Saksa
Vetoomuksen kuva Keine Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrente!

Keine Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrente!

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

355 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, die Hinterbliebenenrente dahingehend zu ändern, dass alle Witwen und Witwer in Zukunft wieder 60% aus der Rente ihrer verstorbenen Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten, ohne dass eine Anrechnung auf ihr jeweiliges Einkommen vorgenommen wird!

Weiterhin fordern wir keine weitere Absenkung des Rentenniveaus, um der Altersarmut vorzubeugen!

Perustelut

Die entsprechende Regelung muss wieder geändert werden, da sie unserer Auffassung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt: Ehepaare, die gemeinsam alt werden können und dürfen, müssen keinen solchen Abschlag hinnehmen. Hingegen werden Menschen, die den Verlust des Partners verkraften müssen, durch eine solche Regelung noch zusätzlich bestraft. Dies gilt vor allem dann, wenn sie selber lange Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse einbezahlt haben bzw. dies immer noch tun und/ oder Kinder aufgezogen haben.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 24.02.2015
Keräys päättyy: 23.04.2015
Alue: Saksa
Aihe: Hyvinvointi

Väittely

Die laufenden Kosten,Heizung, Strom, Miete, bleiben nach dem Tod des Partners gleich. Die einzigen Positionen die kleiner werden sind Essen und Wasser sowie der Kauf von Kleidung. Dies war dadurch berücksichtigt, dass man nur noch 60 % der Rente des Partners als Witwen-Rente bekam. Durch die Anrechnung der eigenen Rente wird die Armut bei vielen Menschen mit kleinen Renten unausweichlich. Vor allem Frauen denen die Jahre der Kindererziehung fehlen. Dann heißt es: ein Leben lang gearbeitet und nun nicht mehr Geld als jemand der nie etwas gearbeitet, bzw. eingezahlt hat. Ungerecht u. traurig!

Niemand kann die hohen Ausgaben für die Rentenzahlungen decken, deshalb musste dort reformiert werden. Es ist völlig richtig, dass andere Einkommen auf den Rentenanspruch einer verstorbenen Person aus öffentlichen Kassen angerechnet werden müssen. Gerade wer Kinder hat, kann sich ja im Bedarfsfall durch die Kinder unterstützen lassen und sollte nicht jammern. Mehr Eigenverantwortung tut not.

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