Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 22.05.2019Wie bereits mitgeteilt, wurde der Bebauungsplan beschlossen. Vom Rat der Stadt Erkrath ist das Bürgerbegehren als unzulässig erklärt worden und einer Bürgerbefragung wurde ebenfalls nicht zugestimmt.
Ich ziehe die Petition daher zurück und bedanke mich für Ihre Unterstützung. -
Zahlreiche Erkrather Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt und waren am 21.3.2019 in der Ratssitzung. Dafür herzlichen Dank.
Leider wurde in der Ratssitzung die Fragestellung für das Bürgerbegehen als unzulässig abgelehnt. Dennoch hat das Bürgerengagement Wirkung gezeigt. Es gibt 2 Vorschläge, um den Bürgerinnen und Bürgern doch noch die Möglichkeit zu geben, über die Frage der Nutzung der Neanderhöhe abzustimmen. So soll in der kommenden Ratssitzung am 10.4.2019 über ein Ratsbürgerentscheid entschieden werden. Mit einer 2/3 Mehrheit kann der Rat beschließen, dass die Erkrather Bürgerinnen und Bürger über die Frage des Verkaufs der Flächen abstimmen können. Sollte die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden, so wird als zweite Möglichkeit eine Bürgerbefragung beantragt. Dafür wäre eine einfache Mehrheit ausreichend. Bei einer Bürgerbefragung wird ein Meinungsbild abgefragt, das Ergebnis ist für die Verwaltung nicht bindend. Es ist jedoch zu vermuten, dass der Rat ein deutliches Votum der Bürgerinnen und Bürger nicht ignorieren wird.
Die Ratssitzung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung über die Bebauung der Neanderhöhe findet am kommenden Mittwoch, dem 10.April, ab 17:00 Uhr wieder wie beim letzten Mal in der Halle des Bürgerhauses Hochdahl (Sedentaler Str. 105-107) statt.
Ich lade Sie ein an der Ratssitzung teilzunehmen. Kommen Sie zahlreich und unterstützen Sie weiterhin den Schutz der Neanderhöhe.
Vielen Dank -
Bislang sind wir von der Naturschutzgemeinschaft davon ausgegangen, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben ist und nur die Frage des Abstimmungstermins offen ist. In dieser Fragen vertreten wir die Auffassung, dass der Bürgerentscheid mit der EU-Wahl am 26.05.2019 zusammengelegt werden sollte, da ein separater Termin erheblich mehr Kosten verursachen würde.
Zwischenzeitlich haben wir aber über Umwege erfahren, dass die Fraktion Bürger mit Umweltverantwortung (BmU) erneut um eine rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens gebeten hat. Bürgermeister Christoph Schultz (CDU) soll daraufhin den Städte- und Gemeindebund befragt haben und die Auskunft bekommen haben, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei eine „Ermessensentscheidung“.
Im Vorfeld ist von Seiten des Bürgermeisters und der Verwaltung den Initiatoren des Bürgerbegehrens mehrfach schriftlich mitgeteilt worden, dass das Bürgerbegehren rechtlich ohne Einschränkung zulässig ist.
Die NSG ruft nun alle Bürgerinnen und Bürger auf zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag, 21. März, 17 Uhr, in die Halle des Bürgerhauses Hochdahl zu kommen, um das Bürgerbegehren weiter kräftig zu unterstützen. Wenn die BMU oder der Bürgermeister Bedenken über die Zulässigkeit haben, hätten sie diese im Vorfeld äußern müssen.