Keine Benachteiligung Wiederverheirateter durch das Unterhaltsvorschussgesetz 2017

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die Unterhaltsvorschussleistungen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. So darf der betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, zum Beispiel nicht neu verheiratet sein. Unterhaltsvorschussleistungen erhalten nur alleinerziehende, nicht aber (wieder)verheiratete Elternteile. Eine (neue) Ehe darf kein Grund sein, Kinder eines nicht zahlenden Elternteils finanziell zu benachteiligen. Dagegen wird der Unterhaltsvorschuss ohne Prüfung des Einkommens des Alleinerziehenden gezahlt. Auch Alleinerziehende mit einem sehr hohen Einkommen sind anspruchsberechtigt. Da auch der Freibetrag für Alleinerziehende erhöht wurde, werden diese Kinder gleich doppelt benachteiligt. Um Familie un d Kinder zu unterstützen und der Kinderarmut entgegenzuwirken, muss eine Unterhaltsvorschussleistung an alle Kinder nicht zahlender Eltern gezahlt werden,

Begründung

Leider berücksichtigt die Regelung des UVG 2017 nicht, dass eine Ehe nicht automatisch bedeutet, dass Kinder aus einer früheren Beziehung finanziell versorgt sind. Nach dem UVG 2017 reicht es aus, mit seinem neuen Partner nicht verheiratet zusammen zu leben, um seinen Anspruch nicht zu verlieren. Für Kinder geschiedener Eltern ändert eine neue Ehe nichts am Anspruch des Kindes dem unterhaltspflichtigen Elternteil gegenüber. Durch das UVG wird nicht nur die Ehe bestraft. Hier vernachlässigt der Gesetzgeber nicht nur ausdrücklich seine Pflichten gegenüber dem besonderen Schutz von Ehe und Familie. Er untergräbt sogar diesen Schutz dadurch, dass er eine Ehe benachteiligt stellt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.09.2017
Sammlung endet: 11.12.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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